Frage zu Vorbereitungs- / Nacharbeitszeit

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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chris00
Beiträge: 1
Registriert: 04.01.2008, 22:05

Frage zu Vorbereitungs- / Nacharbeitszeit

Beitrag von chris00 » 04.01.2008, 22:19

Guten Abend !

Ich hätte da eine Frage: Wie sieht der vorgesehene Ablauf bei der Vorbereitungs- / Nacharbeitszeit (hoffe das nennt man auch wirklich so ?!) aus ???

Zum Hintergrund: Ich weiß bzw. habe mal gelesen das mich mein Arbeitgeber vor Beginn meiner "ofiziellen Arbeitszeit" bzw. danach zu einer sogenannten "Vorbereitungs- / Nacharbeitszeit" von jeweils max. 15 min. heranziehen kann (wie gesagt , ich hoffe die Bezeichnung stimmt, durch googeln bin ich nämlich leider nicht fündig geworden...), in meinem Fall bedeutet das folgendes: Ich arbeite im Handel, und durch die neuen, längeren Öffnungszeiten ist es bei uns so geregelt, das man entweder um 9 Uhr beginnt und um 19 Uhr seinen Dienst beendet (--> Frühdienst genannt, Dienstplan ist aber von 8.5 Uhr bis 19.20 Uhr), oder erst um 10 Uhr kommt, und bis 20 arbeitet (nennen wir Spätdienst, Dienstplan ist in diesem Fall von 9.50 Uhr bis 20.20 Uhr). Habe ich nun an einem Tag einen so genannten "Frühdienst", so würde ich den Verkaufsraum um Punkt 19 Uhr verlassen, aber jedoch (sofern nötig) im "Backoffice" noch schriftliche Dinge "abarbeiten", sehe jedoch nicht ein noch weiter im Verkauf zu stehen, da ich ja mitunter durch einen plötzlichen Kundenandrang nicht mehr in der Lage wäre meinen Dienst zeitgerecht zu beenden, und ich weiters der Auffassung bin, das diese "Vorbereitungs- / Nacharbeitszeit" ja nicht zum ausüben meines eigentlichen Berufes gedacht ist, sondern um Arbeiten zu verrichten, die mitunter im Zusammenhang damit stehen...

Die Frage ist nur, ob ich mit dieser Ansicht auch "im Recht bin" ??!

Vielen Dank für Ihre/Eure Hilfe !!!!!!!



Andreas Hofer4
Beiträge: 224
Registriert: 07.09.2007, 11:52

Beitrag von Andreas Hofer4 » 07.01.2008, 17:43

Hallo Chris!
Für welche Tätigkeit du dich verpflichtet hast, und in welchem Ausmaß (Zeit, Verplichtung zur Verrichtung von Überstunden usw.) müsste eigentlich in deinem Dienstvertrag stehen. Aber selbst wenn nichts genaues drinnen steht, sind die von dir beschriebenen Tätigkeiten sowohl zumutbar, als auch von deinem Beruf als "Verkäufer" umfasst. Selbstverständlich sind diese Arbeiten aber auch Arbeitszeit u. müssen auch als solche bezahlt werden. Es wird also leider nichts draus "ich bin mir für diese Arbeit zu Schade... ;-))"
LG!

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