Ich habe eine Haushälfte eines Doppelhäuses von einer Baufirma, die letztens Konkurs angemeldet hat, gekauft, bin also Miteigentümer einer Liegenschaft.
Der Vertragserrichter des Anwartschaftsvertrages und des Kauf-und Wohnungseigentumvertrages (KV) hat bei einer Versammlung Tage vor der Unterzeichnung des KV eine Festlegung des Zuganges = Allgemeinfläche zu meinem Wohnungseigentumsobjekt in den Räumlichkeiten der verkaufenden Firma initiiert, die eine Wegverbreiterung um 0,9m vorsieht, die ich aus heutiger Sicht gar nicht nutzen kann. Dieser Punkt wurde genauso, also schriftlich in den Kaufvertrag aufgenommen.
Am Tag der Unterzeichnung !!!!! des KV wurde u.a. von der Baufirma eine Mauer nachgereicht, die im Parifizierungsgutachten (Plan im Innenverhältnis) nicht vorzufinden ist, bei der Einreichung bzw. Baugenehmigung bei der Behörde aber doch. Folglich ist davon auszugehen, dass diese Mauer zur Herstellung ausgeführt werden muss. Diese Mauer dient vornehmlich zur Stützung oben angeführten Zuganges und wurde um 0.9 m im Bauplan = Behörde verschoben.
Leider wurde nicht so gebaut wie bei der Behörde angesucht bzw. genehmigt und liegt diese Mauer (weder genehmigt noch nachgereicht) nicht "ihrem Zweck" entsprechend an der Weggrenze. Widersprüchlich dazu gibt es im Innenverhältnis keine Mauer und deckt sich der "Parifizierungsplan" nicht mit dem behördlich genehmigten Plan bzw. Pläne.
Meine Forderungsanmeldung hat den Masseverwalter (MV) veranlasst ... er hat zur Gänze meine Forderung akzeptiert. Nur das Thema Mauer ist mir geblieben. Der MV wollte zwar ein Gutachten über den Schaden erstellen lassen, ein namhafter ... war aber so "vertrauensvoll", sodass der Masseverwalter mit ... vorgelegter Schätzung zufrieden war und sich niemand um den wirklichen Schaden (widersprüchliche Situtation im Aussen- und Innenverhältnis) kümmern konnte oder wollte, zumal diese Überprüfung bei vorhandenen Plänen sehr, sehr einfach ist.
Es stellt sich also die Frage, welche Verantwortung ein Vertragserichter bzgl. Plänen hat, zumal er auch nach Aussen hin die Parifizierung bzw. Wegverbreiterung vorangetrieben hat und "sein Werk" natürlich diese Pläne beschreibt!
Mittlerweilen ist die Baubehörde sowohl gegen die nachgereichte Mauer, als auch gegen die genehmigte Mauer !???
Wo kann ich mein Problem deponieren ? Wie kann ich es überhaupt aufzeigen ? Jeder Gutachter würde bei Vorliegen aller Pläne den Sachverhalt erkennen ? Die Behörde hilft mir nicht wirklich weiter, im Gegenteil, es wurde durch Miteigentümer umgeplant und liegt diese Umplanung zur Unterzeichnung bei Behörde. Zum Unglück habe ich noch den kleineren Nutzwert auf meinem WEGObjekt. Baupläne kenne ich nur von einer Einsicht im BA.
Kann mir jemand Tipps geben, wie ich nicht tatenlos zusehen muss, wie alles legalisiert wird ?
Anwartschaftsvertrag - Kaufvertrag - Einreichpläne
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