Habe 2 Fragen:
1. Ein Vetrag ist doch erst dann gültig wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschrieben haben? (Habe meinen Vertrag per E-Mail bekommen , ausgefüllt und per Fax zurückgeschickt aber daher noch keine Unterschrift von der Firma drauf war , bekommt der Vertrag doch erst Gültigkeit wenn ich die Kopie von dem unterschrieben Vertrag zurückbekommen habe oder ?)
2.In meinen Vertrag stehen 2 Absätze die ich mal hier rein poste:
10. Gewährleistung
Kommt der Katalogverteiler der Adressanforderung wie unter Punkt 2 vereinbart nicht nach, werden für je 200 Adressen EUR 25,00 für die Bereitstellung in Rechnung gestellt. Ausgenommen sind angemeldete Urlaube und Krankenstände sowie technische Gebrechen.
2. Werkleistungsvereinbarung
Der Katalogverteiler verpflichtet sich, für den Auftraggeber die telefonische Katalogverteilung auf unbestimmte Zeit im angegebenem Gebiet zu übernehmen.
Beginn der Tätigkeit ist das Datum der Vertragsunterfertigung.
Der KV entwickelt diese Tätigkeit selbständig, ist an keine Arbeitszeit gebunden, verrichtet die telefonische Katalogverteilung in Heimarbeit und verwendet die bereitgestellten Telefonlisten so, dass das von ihm (ihr) hergestelltes Arbeitsergebnis eine geeignete Grundlage für die weitere Bearbeitung durch den Auftraggeber darstellt. Der KV verpflichtet sich hierbei sich genau an die Arbeitsanleitungen und an den Gesprächsleitfaden zu halten. Es wird vereinbart, daß der KV mindestens 600 Telefonnummern pro Woche bearbeitet.
Der/die KV hat selbst und auf eigene Rechnung für die Erfüllung des Vertrages zu sorgen, insbesondere hat er sämtliche Ausgaben im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages selbst zu tragen.
Kann mir bitte jemand helfen und mir sagen ob das rechtlich gültig ist ?
Danke im vorraus!
Brauche hilfe bei einem freien Dienstnehmervertrag!
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