Hallo!
Ich bin Miteigentümer einer Liegenschaft mit ungefähr 70 weiteren Miteigentümern.
Bei einer Versammlung wurde der Antrag gestellt, die Liegenschaft wärmezudämmen. Bei der folgenden Umlaufabstimmung haben sich rund 90% für die Wärmedämmung entschieden. Das Projekt mit rund 1Mio EUR Gesamtkosten soll zu 85% fremdfinanziert werden mittels eines 15 Jahre laufenden Kredits. Die Rücklage reicht also zur Finanzierung nicht aus.
Ich bin aus technischen und wirtschaftlichen Gründen dagegen, vorallem aber auch wegen der hohen Fremdfinanzierung.
Wenn ich nun beim Bezirksgericht Einspruch erhebe gegen den Mehrheitsbeschluss, kann ich mir Hoffnungen machen, dass dem Einspruch stattgegeben wird?
Weitere Frage: Macht es Sinn, sich mit einem Anwalt zusammenzusetzten und den Einspruch zu formulieren? Kann es passieren, dass bei Fehlern in der Formulierung oder der Form das Gericht den Einspruch nur aufgrund solcher Mängel abweist?
Danke für Eure Antworten
Michael
Einspruch gegen Mehrheitsbeschluss bei Miteigentum
Hallo Rasputin
Du hast zwar Minderheitenrechte aber das muß sachlich begründet sein.Unfinanzierbarkeit der Unbaumaßnahmen wird nicht reichen da langfristig finanziert und außerdem bis 40% gefördert wird.Desweiteren ist dies eine absolute Wertsteigerung deiner EW.Außerdem kommt ab 1.1. 08 der sg. Energiepass für jedes Haus ohne Wärmedämmung Illusion
fg Hausherr
Du hast zwar Minderheitenrechte aber das muß sachlich begründet sein.Unfinanzierbarkeit der Unbaumaßnahmen wird nicht reichen da langfristig finanziert und außerdem bis 40% gefördert wird.Desweiteren ist dies eine absolute Wertsteigerung deiner EW.Außerdem kommt ab 1.1. 08 der sg. Energiepass für jedes Haus ohne Wärmedämmung Illusion
fg Hausherr
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