EXEKUTION von Arbeitslosengeld?

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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jeany2
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EXEKUTION von Arbeitslosengeld?

Beitrag von jeany2 » 20.09.2007, 10:57

:? Hallo, wer kennt sich mit der Existenzminimum-Berechnung aus?

1) UH-Schuldner im Konkurs

2) Bezieht aber seit 07/2007 Arbeitslosengeld in Höhe von täglich EUR 40,14

3) Wieviel bekommt er davon vom MV ausbezahlt?

4) UH-Schuldner ist neuerlich verheiratet, neue Ehegattin ist in Invaliditäts-Pension

Bitte um Hiiilllfffeeee!!!!



Patrick1984
Beiträge: 55
Registriert: 16.04.2007, 16:57

Beitrag von Patrick1984 » 26.09.2007, 13:07

Hallo!

Leider zu wenig Angaben! Grundsätzlich gilt bei Taggeld

40,14 Bezug
- 28,80 ExMin
(- 0,00 -> eventuell Unterhalt)
= 11,34 Mehrbetrag
- 3,40 Steigerungsbetrag (30% vom Mehrbetrag!)
(- 0,00 -> eventuell Steigerungsbetrag für Unterhaltspflichtige, 10% pro Kopf)
= 7,94


Das BM für Finanzen hat eine sehr Informative Broschüre veröffentlicht, dort findet man auch alle aktullen Zahlen!! Hier der Link http://www.justiz.gv.at/_cms_upload/_do ... e_2007.pdf

jeany2
Beiträge: 7
Registriert: 19.07.2007, 11:26

Beitrag von jeany2 » 26.09.2007, 18:24

:) Vielen Dank, das hilft mir schon etwas weiter, bei der Berechnung

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