OBSORGE FÜR MINDERJÄHRIGE COUSINE

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COCO2
Beiträge: 1
Registriert: 11.08.2007, 17:38

OBSORGE FÜR MINDERJÄHRIGE COUSINE

Beitrag von COCO2 » 11.08.2007, 17:56

Wer kennt sich aus, wer weiss??

Zu "unserer" Situation:
ich - 32, berufstätig und gleichzeitig Studentin, Alleinerzieherin
meine Cousine - Papa noch vor der Geburt "untergetaucht", Mama vor mehr als einem Jahr plötzlich verstorben, momentan meine Tochter

Das Mädchen ist derzeit 17 Jahre alt, beginnt im September die 3-jährige Krankenschwesterausbildung.

Sie bekommt noch bis März (18. Geburtstag) den Unterhaltsvorschuss. Jugendamt und der Staat haben sich bis jetzt keine große Mühe gemacht, nach dem Papa zu suchen. Ich habe vor kurzem nachgefragt, ob diesbezüglich gemacht wurde - Antwort "Nein". Das wundert mich, da diese Person dem Staate ca. 50.000 Euro an Geld schuldet!! Also habe ich mich an die Arbeit gemacht und dem zuständigen Rechtspfleger alle möglichen Anlaufstellen und Datenbanken (!) genannt.

Lt. Aussage von der Jugendwohlfahr, die sich sehr schnell aus der Sache zurückgezogen hat, steht meiner Cousine keine weitere Unterstützung zu. Wo kann ich dies überprüfen lassen??? Obwohl im Gerichtsbescheid eindeutig steht, dass ich den Status eines Pflegeelternteils habe, sagt die Judenwohlfahr, meiner Cousine steht keine Form des Pflegegeldes zu.

Und das wichtigste: welche Möglichkeiten habe ich, meiner kleinen Cousine nach ihrem 18. Geburtstag irgendeine Form von Unterstützung zuzusichern??

Unsere finanzielle Lage ist bereits jetzt sehr angespannt. Was wird danach?? Ich bin doch verpflichtet meiner Cousine den besten Start ins Leben zu sichern. Und dies ist nur mit einer guten Ausbildung möglich. WIESO SIEHT DAS DER STAAT NICHT EIN??? :cry:



sonne6
Beiträge: 4
Registriert: 19.08.2007, 21:26

coco

Beitrag von sonne6 » 19.08.2007, 21:45

kannst du bitte die sachlage etwas konkreter schildern, es ist alles etwas durcheinander und verworren dargestellt. entschuldige bitte aber kurz auf den Punkt gebracht - ist es leichter verständlich - und es kann dir besser geraten werden.

Ich habe deine Lage so verstanden, cousine, deine tochter ?
bitte um neuerliche nachricht.

Was die Unterstützung betrifft: Solange sie in Ausbildung ist, steht ihr die Familienbeihilfe, eine Waisenpension nach der Mutter, und Unterhalt vom Vater zu - wobei der Vater natürlich gefunden werden muss - soll.
Das ist wahrscheinlich ein schwieriges Unterfangen. Weiß man den Namen des Mannes usw.

lg. sonne

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