Vertragliche Kündigungsfristen

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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JePa
Beiträge: 1
Registriert: 30.07.2007, 18:26

Vertragliche Kündigungsfristen

Beitrag von JePa » 30.07.2007, 20:53

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen wie es sich nach § 20 (4) AngG verhält, wenn der Dienstgeber vertraglich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen einzuhalten hat und der Angestellte eine Frist von 8 Wochen???
Nach deutschem Recht würde die 4 wöchige Frist auch für den Angestellten gelten, wie jedoch ist es in Österreich??? Gleich???

Danke für Beiträge!

Anmerkung: Der Angestellte möchte schnellstmöglich kündigen!



Billy
Beiträge: 3
Registriert: 02.08.2007, 10:57

Beitrag von Billy » 02.08.2007, 11:20

Wenn das Angestelltengesetz zur Anwendung kommt:

Es wurde eine vom AngG abweichende Kündigungsregelung hinsichtlich der Fristen getroffen.

Die dabei für den Dienstnehmer vereinbarte Frist von 8 Wochen ist länger als jene des Arbeitgebers, nämlich 4 Wochen. Dies widerspricht der Vorschrift des § 20 Abs. 4 letzter Halbsatz AngG, wonach die Frist für den Dienstgeber nicht kürzer sein darf als jene des Dienstnehmers. Diese Regelung ist daher ungültig.

Gem. § § 1159c ABGB gilt:

"Die Kündigungsfrist muß immer für beide Teile gleich sein. Wurden ungleiche Fristen vereinbart, so gilt für beide Teile die längere Frist."

In diesem Fall beträgt also die Kündigungsfrist auch für den Dienstgeber 8 Wochen (und auch Dienstnehmer)!

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