Was bringt eine Berufung gegen Abgabenbescheid?

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cavallo1
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Was bringt eine Berufung gegen Abgabenbescheid?

Beitrag von cavallo1 » 22.06.2007, 11:43

Hallo,

ich habe einen echt blöden Abgabenbescheid erhalten. Aber bringt es was dagegen zu berufen? Dann wird der Bescheid halt wirkungslos und ich bekomme nächste Woche einen neuen Bescheid, oder? Die Berufung schiebt ja die Zahlung nicht auf.

Ich habe eine Wasseranschlussgebühr vorgeschrieben bekommen, weil ich auf einem Bauland eine Baubewilligung für einen Stall bekommen habe. In dem Bescheid wird auf die §§ 9 bis 14 Gemeindewasserversorgungsgesetz bezug genommen. Zu blöd, die Anschlusspflicht ist in § 6 geregelt. In der Begründung steht "Ihre VERPFLICHTUNG zur Entrichtung... ergibt sich aus § 13...". Im § 13 steht wie die Gemeinde den Beitragssatz ausrechnen muss.

Und die Krönung, unter Säumnisfolgen steht: "Wird der Wasserversorungsbeitrag nicht rechtzeitig entrichtet, ist ein Säumniszuschlag in der Höhe von 2% des nicht rechtzeitig entrichtetetn Betrages VERWIRKT." VVVVVerwirkt!? Wenn der Zuschlag verwirkt ist, brauch ich eh nicht zahlen, oder? (Naja, dann krieg ich halt Mahn- und Vollstreckungskosten aufgebrummt)

Der Bescheid ist das Papier nicht wert, aber hab ich was davon? Soll ich berufen? :twisted:

Viele Grüsse

arno



Nina62
Beiträge: 2
Registriert: 20.07.2007, 17:24

Klare Frage - klare Antwort

Beitrag von Nina62 » 23.07.2007, 23:15

Die Berufung bringt gar nichts. Die Gemeinden, beispielsweise in Tirol, dürfen bei Bebauung selbst dann Gebühren vorschreiben, wenn noch gar nicht gebaut wird.
Wenn es nur um das Rauszögern einer Rechnung geht, red mit der Gemeinde.
Vielleicht beruhigt es dich nicht, aber dein Fall ist im absolut grünen Bereich. Ich habe den dunkelroten erlebt:
- Kauf eines Teilgrundstücks
- Gemeinde erschließt Gesamtgrundstück und verlegt Leitungen bis an unsere Grundgrenze. Da das üblich ist, haben wir nichts schriftlich. Das auf der Bauverhandlung gesagte können wir nicht beweisen, da unser Planer "leider" gerade Urlaub hatte
- dann kamen die Rechnungen: ca. 11 000,-€ für Erschließung, Wasser und Abwasser und 2 200,-€ für 15 m Leitungen!!!
- Grabezeit mit Bagger für die 15 m x 1 m tief - angeblich 12 Stunden. Ich wäre mit dem Holzlöffel schneller gewesen.
- Ein Lieferschein wurde vom Richter als Werkvertrag gewertet. Dass die Unterschrift 5 Buchstaben und nicht 3 wie mein Name hatte, war dem egal.
-Gemeinde meinte, sie hätte ja bis an die Grundgrenze verlegt. An die Grundgrenze des Gesamtgrundstücks, nicht bis hinter zu unserer.
Geht's dir jetzt besser. Wenn nicht kann ich noch viel mehr erzählen. Danach fragst Du, ob Du nicht noch eine Rechnung haben kannst, nur um beliebt zu sein und um niemanden auch nur ansatzweise gegen dich aufzubringen...
Gruß Nina

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