ich habe einen echt blöden Abgabenbescheid erhalten. Aber bringt es was dagegen zu berufen? Dann wird der Bescheid halt wirkungslos und ich bekomme nächste Woche einen neuen Bescheid, oder? Die Berufung schiebt ja die Zahlung nicht auf.
Ich habe eine Wasseranschlussgebühr vorgeschrieben bekommen, weil ich auf einem Bauland eine Baubewilligung für einen Stall bekommen habe. In dem Bescheid wird auf die §§ 9 bis 14 Gemeindewasserversorgungsgesetz bezug genommen. Zu blöd, die Anschlusspflicht ist in § 6 geregelt. In der Begründung steht "Ihre VERPFLICHTUNG zur Entrichtung... ergibt sich aus § 13...". Im § 13 steht wie die Gemeinde den Beitragssatz ausrechnen muss.
Und die Krönung, unter Säumnisfolgen steht: "Wird der Wasserversorungsbeitrag nicht rechtzeitig entrichtet, ist ein Säumniszuschlag in der Höhe von 2% des nicht rechtzeitig entrichtetetn Betrages VERWIRKT." VVVVVerwirkt!? Wenn der Zuschlag verwirkt ist, brauch ich eh nicht zahlen, oder? (Naja, dann krieg ich halt Mahn- und Vollstreckungskosten aufgebrummt)
Der Bescheid ist das Papier nicht wert, aber hab ich was davon? Soll ich berufen?

Viele Grüsse
arno