Hallo,
ich hätte eine wichtige Frage bezüglich einem abgelehnten Visum für Österreich von Russland ausund zwar...
Eine Bekannte aus Russland möchte wir 2 Wochen (eigentlich für 3 Monate) nach Österreich kommen. Ich habe ihr darauf hin alle notwendigen Unterlagen zukommen lassen. (Privates C Visum mit Einladung)
Visum wurde über eine Agentur angefordert.
Jetzt haben wir die Stellungnahme der Österreichischen Bootschaft in Moskau erhalten. Das Visuam wurde abgelehnt auf Grund:
§21 Abs. 5 Zi. 3 FPG 2005
(Es besteht Grund zur Annahme, dass der Aufenthalt zu einer finanziellen Belastung einer Gebietskörperschaft führen könnte.)
und
§21 Abs. 1 Zi. 2 FPG 2005
(Es besteht Grund zur Annahme, dass Sie das Bundesgebiet nach Ablauf der Gültigkeit des Visums nicht unaufgefordert verlassen werden, da Sie nicht überzeugend nachweisen konnten, dass Sie feste familiäre, soziale oder wirtschaftliche Bindungen an Ihren derzeitigen Wohnsitz haben.)
Jetzt haben wir 2 Wochen Zeit eine Stellungnahme dazu abgeben.
Meine Frage ist jetzt, wie kann ich diese Stellungnahme so formulieren, dass wir das Visum doch noch bekommen.
Die Vorwürfe laut diesen Paragrafen sind absolut aus der Luft gegriffen.
Bitte um rasche Hilfe bzw. Antwort!
Vielen Dank im Vorau.
fg
fludy
Frage zu einem abgelehnten Visum - Fremdenpolizeigesetz §21
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