im Herbst 2006 wurde mein parkendes Motorrad regelrecht überrollt. fazit: lenker verbogen, gabelholme verbogen, gabelbrücke gebrochen, lenkkopflager beschädigt, div. Verkleidungsteile zerbrochen. Schaden: Materialwert 1200 euro. Fahrerflucht...
zwischen 13. und 15. 4. wurde das motorrad wieder umgestoßen: Schaden: lenker verbogen, bremshebel abgebrochen, Spiegel abgebrochen, div. verkleidungsteile zerbrochen. kosten: ich wills garnicht wissen. Fahrerflucht.....
frage: kann man von vorübergehender unzurechnungsfähigkeit sprechen, wenn ich den nächsten der mir mein moperl beschädigt und ich ihn diesmal erwisch (!) an die gurgel hupf?
(sorry für den spam - aber mir ist zum heulen)
motorrad und parkschaden
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