Ich habe folgende Frage:
Die Frau eines Bekannten ist Ausländerin, aus Afrika. Sie hat keine Arbeitsbewilligung weil sie nicht legal nach Österreich kam. Jetzt hat sie dennoch Arbeit gefunden und die Firma hat sie nicht nach einer AB gefragt. Wenn die Firma sie jetzt normal anmeldet, d.h., was kann dann passieren? Arbeitet sie dann trotzdem illegal, obwohl sie angemeldet ist und Steuern zahlt? Kann sie dann abgeschoben werden? Bitte um Antwort
Ausländerbeschäftigung
RE: Ausländerbeschäftigung
Da „kann“ sie nicht abgeschoben werden, sie „wird“ abgeschoben. Die Frage ist nur wann. Für die Krankenkasse, immer wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer anmeldet, wird die Anmeldung sofort angenommen, weil jede Art von Beschäftigung, egal ob schwarz, gelb, legal oder illegal, ist erst einmal (abseits von jeder Überprüfung) sozialversicherungspflichtig. Durch die vor wenigen Jahren eingeführte Vernetzung der Behörde, wonach die Ministerien sich dauend direkt Informationen tauschen dürfen, wird ihr Name bald auf den Bildschirm der Fremdpolizei, quasi von sich selbst, auftauschen. Dann holt sie die Fremdpolizei ohne Aufregung. Und die Firma kommt auch nicht ungeschoren davon: Verwaltungsstrafe wegen illegaler Beschäftigung. Meiner Meinung nach, kann sie ruhig die Koffer packen und fleißig weiter arbeiten, damit sie noch ein paar Geschenken zum mitnehmen kaufen kann. Kriminalisiert wird sie aber nicht: Nach den geltenden Bestimmungen ist nicht sie verpflichtet zu sagen dass sie illegal im Land ist, sondern der Arbeitgeber ist verpflichtet ihre Dokumente zu verlangen, in Kopie bewahren und überprüfen ob sie arbeiten darf oder nicht.
MEMIL
MEMIL
Man wird nicht nur deswegen abgeschoben weil man am Arbeitsplatz erwischt wurde, sondern in erster Linie weil man illegal im Land ist. Ihre Chancen nicht abgeschoben zu werden, wenn sie bei der Sozialversicherung angemeldet wurde, sind so gut wie null. Die Frage ist nur, wie lang hält sie durch. Die Fremdenpolizei wird sich erst melden wann es auffällt dass die Liste der arbeitenden Ausländer erweißt einen Name die in die Liste der erteilten Niederlassungsbewilligung nicht vorhanden ist. Dann wird sie von der Polizei besuchen und man wird ihre Aufenthaltsbewilligung sehen wollen. Dann ist der Schneeball getreten. Ich will aber nicht alles Schwarz malen, dass kann in einem Monat oder auch in einem Jahr, nach Lust und Laune, passieren.
mfg,
memil
mfg,
memil
-
- Beiträge: 6
- Registriert: 31.05.2007, 17:27
das selbe problem
ich hab das gleiche problem mien freund is zwar nich illegal hier sondern auf asyl, jetzt hab ich dir frage, ob er irgendwie arbeit bekommen könnte?
es is nämlich nich einfach ohne geld in österreich zu überleben??!!
es is nämlich nich einfach ohne geld in österreich zu überleben??!!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Google Adsense [Bot] und 60 Gäste