Meine Frage.... ich habe am Freitag, den 29.9. die Kündigung meines Arbeitgebers wg Pension bekommen.
Brief wie folgt lautend:
Betreffend pensionierung, unter einhaltung der 3 monatigen Kündigungsfrist lt kollektivvertraglicher......, kündige ich sie zum 30.9.2006.
und meine 7 Tage Urlaub soll ich auch noch in dem heurigen Jahr unterbringen.
Der Brief wurde am 28.9. geschrieben.
Meine Frage: Meiner ansicht nach, kann er mich am 31.12. kündigen. Oder?? Sollte er mich schon jetzt (per 30.9.) kündigen, dann hat er die 3-monatige Kündigungsfrist nicht eingehalten und ich könnte schon jetzt daheim bleiben.
Soll ich zur Abeiterkammer gehn???
Oder is der Brief richtig erstellt worden?!? und ich muss bis ende Dezember meinen Arbeitsplatz besuchen.
Besten Dank für rasche Antwort.
mfg
NIK1
Kündigung
-
- Beiträge: 72
- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Kündigung
hallo niki!
also z.b. ich kündige zum 30.9. per 31.12.
da hast du recht, die formulierung ist falsch. beim arbeitsgericht ist aber nicht nur der genaue wortlaut, sondern die inhaltliche zielsetzung wichtig.
wenn du jetzt noch arbeitest, kannst du dich nicht auf eine kündigung am 30.9. berufen.
der urlaub kann nur im beidseitigen einvernehmen konsumiert werden. d.h. wenn du oder der boss nicht will, geht (fast) gar nichts.
nur ist urlaub + pensionierung eh blöd. denn der urlaub schiebt die pensionierung nach hinten. wenn du mit dem boss gut bist, frag ihn ob er dir eine freiwillige abfertigung (SV frei, Lohnsteuer vielleicht nur 6 %) gibt. dann hast du eine menge kohle und erhältst ab 1.1. pensi.
das darfst du natürlich nicht, aber es gibt halt immer schwarze schafe
die doppelt abcashen und unser sozialsystem aussaugen.
)
wenn du nicht in pensi gehen möchtest, könntest du noch die kündigung als "sozialwidrige kündigung" anfechten.
da hatte ich vor kurzem eine 54jährige frau die 6 monatsgehälter erhalten hat.
Der Zauberlehrling
_________________________________
Ich weiß dass ich nichts weiß,
und viele wissen nicht einmal das.
also z.b. ich kündige zum 30.9. per 31.12.
da hast du recht, die formulierung ist falsch. beim arbeitsgericht ist aber nicht nur der genaue wortlaut, sondern die inhaltliche zielsetzung wichtig.
wenn du jetzt noch arbeitest, kannst du dich nicht auf eine kündigung am 30.9. berufen.
der urlaub kann nur im beidseitigen einvernehmen konsumiert werden. d.h. wenn du oder der boss nicht will, geht (fast) gar nichts.
nur ist urlaub + pensionierung eh blöd. denn der urlaub schiebt die pensionierung nach hinten. wenn du mit dem boss gut bist, frag ihn ob er dir eine freiwillige abfertigung (SV frei, Lohnsteuer vielleicht nur 6 %) gibt. dann hast du eine menge kohle und erhältst ab 1.1. pensi.
das darfst du natürlich nicht, aber es gibt halt immer schwarze schafe


wenn du nicht in pensi gehen möchtest, könntest du noch die kündigung als "sozialwidrige kündigung" anfechten.
da hatte ich vor kurzem eine 54jährige frau die 6 monatsgehälter erhalten hat.
Der Zauberlehrling
_________________________________
Ich weiß dass ich nichts weiß,
und viele wissen nicht einmal das.
RE: Kündigung - Neufassung
Danke Zauberlehrling!
Aber nicht ich gehe in Pensi, sondern mein Arbeitgeber geht in Pensi.
Er schrieb:
Sg Herr XY.
Betrifft: Kündigung
Aufgrund Pensions Gründen bin ich leider gezwungen, das mit Ihnen bestehende Dienstverhältnis unter einhaltung der gesetzlichen bzw kollektivvertraglichen Kündigungsfrist zum 30 September 2006 zu kündigen.
Ersuche Sie höflich, Ihren offenen Urlaub im Ausmaß von 7 Arbeitstagen während der Kündigungszeit zu verbrauchen.
Wünsche.. alles gute auf weiteren Berufsweg... blablabla
Der Brif wurde geschrieben am 28.9. - per 30.9. kündigt er mich!
Wie soll ich die 7 tage aufbrauchen??
Er muss mich doch per 31.12. kündigen, oder???
3 monatige Kündigungsfrist.... nicht nur 2 Tage...
Wie er es meint, das weiß ich ja... aber ob dieser Brief richtig verfasst wurde bzw ob ich schon ab heute daheim bleiben kann und mir schöne bezahlte 3 Monate Urlaub gönnen darf und kann *ggg*
Ich hoffe, für Sie ist jatzt die genauere schilderung besser.
Ich hoffe auf ehebaldigste rückmeldung und danke schon im Voraus.
mfg NIK
Aber nicht ich gehe in Pensi, sondern mein Arbeitgeber geht in Pensi.
Er schrieb:
Sg Herr XY.
Betrifft: Kündigung
Aufgrund Pensions Gründen bin ich leider gezwungen, das mit Ihnen bestehende Dienstverhältnis unter einhaltung der gesetzlichen bzw kollektivvertraglichen Kündigungsfrist zum 30 September 2006 zu kündigen.
Ersuche Sie höflich, Ihren offenen Urlaub im Ausmaß von 7 Arbeitstagen während der Kündigungszeit zu verbrauchen.
Wünsche.. alles gute auf weiteren Berufsweg... blablabla
Der Brif wurde geschrieben am 28.9. - per 30.9. kündigt er mich!
Wie soll ich die 7 tage aufbrauchen??
Er muss mich doch per 31.12. kündigen, oder???
3 monatige Kündigungsfrist.... nicht nur 2 Tage...
Wie er es meint, das weiß ich ja... aber ob dieser Brief richtig verfasst wurde bzw ob ich schon ab heute daheim bleiben kann und mir schöne bezahlte 3 Monate Urlaub gönnen darf und kann *ggg*
Ich hoffe, für Sie ist jatzt die genauere schilderung besser.
Ich hoffe auf ehebaldigste rückmeldung und danke schon im Voraus.
mfg NIK
-
- Beiträge: 72
- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Kündigung - Neufassung
Hallo Nik!
Du hast Glück, daß es wieder nur Mist im Fernsehen spielt. So bin ich wieder im Forum!
Also: Auf jeden Fa1ll zum (Ex) Dienstgeber gehen und dich arbeitsbereit zeigen. Denn wenn du zu hause bleibst, könnte dies ein UNBERECHTIGTER VORZEITIGER AUSTRITT werden. Dann könntest du auch ENTLASSEN werden.
Deshalb jetzt die richtige Ausgangsposition schaffen:
1. du bist arbeitsbereit und zeigst dies deinem arbeitgeber.
2. wenn der auf deine dienste verzichten möchte, müßt ihr euch einvernehmlich trennen. und das kostet...
Je nach dem ob er dich weiter beschäftigt, oder du zu hause bleiben möchtest, müßt ihr euch auf einen entschädigungsbetrag einigen.
maximal: 3 Monatsentgelte+aliquotes urlaubs- weihnachtsgeld + ca. 7 weitere urlaubstage.
du möchtest aber vielleicht wieder wo anders arbeiten, bzw. casht beim AMS ab, so kannst du ihm auch ein wenig entgegenkommen.
Deshalb vereinbare eine einvernehmliche lösung per z.B. 30.9. und du kriegst eine freiwillige abfertigung.
die freiwillige abfertigung ist sozialversicherungs-FREI und nur mit lohnsteuer belastet. beim jahresausgleich kriegst du wahrscheinlich noch eine menge zurück
(nur 6% lohnsteuer wenn du noch abfertigung alt bist)
für deinen dienstgeber ist das auch die billigste variante dich los zu werden.
sollte er nicht darauf eingehen, dann kannst du die 3 monate kündigungsentschädigung einklagen.
sollte es so weit kommen, schreib mir, dann verrate ich dir noch tricks, wie für dich das meiste rausschaut und der dienstgeber am wenigsten zahlt. beide glücklich, was will man mehr!
aber: am liebsten wäre mir, wenn ihr euch einigt.
eine schlammschlacht vor dem arbeitsgericht hat meist keinen stil.
Der Zauberlehrling
_________________________________
Ich weiß dass ich nichts weiß,
und viele wissen nicht einmal das.
Du hast Glück, daß es wieder nur Mist im Fernsehen spielt. So bin ich wieder im Forum!
Also: Auf jeden Fa1ll zum (Ex) Dienstgeber gehen und dich arbeitsbereit zeigen. Denn wenn du zu hause bleibst, könnte dies ein UNBERECHTIGTER VORZEITIGER AUSTRITT werden. Dann könntest du auch ENTLASSEN werden.
Deshalb jetzt die richtige Ausgangsposition schaffen:
1. du bist arbeitsbereit und zeigst dies deinem arbeitgeber.
2. wenn der auf deine dienste verzichten möchte, müßt ihr euch einvernehmlich trennen. und das kostet...
Je nach dem ob er dich weiter beschäftigt, oder du zu hause bleiben möchtest, müßt ihr euch auf einen entschädigungsbetrag einigen.
maximal: 3 Monatsentgelte+aliquotes urlaubs- weihnachtsgeld + ca. 7 weitere urlaubstage.
du möchtest aber vielleicht wieder wo anders arbeiten, bzw. casht beim AMS ab, so kannst du ihm auch ein wenig entgegenkommen.
Deshalb vereinbare eine einvernehmliche lösung per z.B. 30.9. und du kriegst eine freiwillige abfertigung.
die freiwillige abfertigung ist sozialversicherungs-FREI und nur mit lohnsteuer belastet. beim jahresausgleich kriegst du wahrscheinlich noch eine menge zurück

für deinen dienstgeber ist das auch die billigste variante dich los zu werden.
sollte er nicht darauf eingehen, dann kannst du die 3 monate kündigungsentschädigung einklagen.
sollte es so weit kommen, schreib mir, dann verrate ich dir noch tricks, wie für dich das meiste rausschaut und der dienstgeber am wenigsten zahlt. beide glücklich, was will man mehr!
aber: am liebsten wäre mir, wenn ihr euch einigt.
eine schlammschlacht vor dem arbeitsgericht hat meist keinen stil.
Der Zauberlehrling
_________________________________
Ich weiß dass ich nichts weiß,
und viele wissen nicht einmal das.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 27 Gäste