Was ist der genaue Unterschied zwischen Sozialauswahl und Sozialvergleich. Ich weiß, dass der Sozialvergleich im Rahmen der Kündigungsanfechtung durch den AN nur bei ausdrücklichem Widerspruch des Betriebsrates und bei betriebsbedingten Rechtfertigungsgründen des AG stattfindet.Beim Sozialvergleich wird doch das Alter, der Familienstand und die Wiedereingliederungsmöglichkeit in ein neue Arbeitssituation berücksichtigt. Also im Endeffekt: es wird derjenige gekündigt den es am wenigsten hart trifft.
Aber wann wird die Sozialauswahl angewendet??
Bitte dringend um Hilfe
Kündigung
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