Videoüberwachung durch die Nachbarin

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zyzz24
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Videoüberwachung durch die Nachbarin

Beitrag von zyzz24 » 26.07.2026, 12:41

Liebe community,

Unsere tolle Nachbarin kümmert sich ganz besonders um ihre und unsre Sicherheit. Leider tut sie das ohne unsrer Zustimmung. Sie überwacht seit einem Jahr unsere Parkplätze, Garten sowie eine öffentliche Straße mit ihren Kameras. Fotos der Kameras sowie eine Skizze des überwachten Raums sind angehängt.
Die weiße Kamera ist schwenkbar und beinahe täglich anders eingestellt. Zusätzlich leuchtet ein Licht in der Nacht wodurch ich mir sicher bin, dass sie aufzeichnet.
Die Datenschutzbehörde wurde bereits im Herbst 2025 eingeschalten, dort mahlen die Mühlen scheinbar relativ langsam.
Was bisher geschehen ist ist, dass die linke Kamera dazu gekommen ist. Früher hatte sie nur die Weiße schwenkbare. Die linke Schwarze ist direkt auf unsere Fassade und unseren Garten gerichtet.
Zusätzlich hat sie ein Hinweisschild angebracht.
Gespräche mit Ihr sind zwecklos und die Polizei nimmt keine Anzeige auf, da es Zuständigkeit der Datenschutzbehörde ist.

Wie können wir weiter vorgehen und kann mich dabei jemand unterstützen. Natürlich gegen Bezahlung.

Was wären Schritte die ich noch setzen kann.
Mittlerweile wohnt eine zweite Person dort, die auch beteiligt ist und die Kameras ausrichtet. Soll ich das in einer weiteren email der Datenschutzbehörde melden?

Bitte um Hilfe
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alles2
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Re: Videoüberwachung durch die Nachbarin

Beitrag von alles2 » 26.07.2026, 16:50

Eigentlich wird dort bereits das Wesentliche erwähnt:

https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/gesetze_und_recht/verbraucherschutz/datenschutz/Videoueberwachung-durch-Private

Eventuell auch noch hier (siehe dortiger Link):

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=15951

Selbst eine (nicht betriebsbereite) Schein-Kamera (Attrappe) kann dazu ausreichen, dass sich ein Nachbar beobachtet oder kontrolliert fühlt (außer es ist als solche gekennzeichnet), was ein Eingriff in die Privatsphäre darstellt. Erfasst die Kamera allgemeine Teile einer Liegenschaft oder das Grundstück eines weiteren Mieters, wäre die Zustimmung aller Wohnungseigentümer oder der Mieter einzuholen. Du könntest die Angelegenheit außergerichtlich lösen, indem die Betreiberin aufgefordert wird, die Kamera(s) unverzüglich zu entfernen bzw. den widerrechtlichen Zustand zu beseitigen und eine Unterlassungserklärung abzugeben, da sonst eine Unterlassungsklage angestrengt werden würde, bei der Anwalts- und Gerichtskosten anfallen würden. Für all das bräuchte man grundsätzlich keine rechtsfreundliche Unterstützung.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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