Ich hätte eine Frage zum Thema Genehmigung von Klimaanlagen:
Ich wohne in einer geförderten Genossenschaftssiedlung mit rund 140 Wohnungen, die teilweise bereits an die Mieter verkauft wurden. Daher ist für jede Änderung an der Anlage die Zustimmung aller Miteigentümer einzuholen. Nun haben rund 40 Wohnungsmieter/Eigentümer, so auch ich, Klimaanlagen einbauen lassen. Die Befragung der Eigentümer war sehr langwierig, hat aber im Endeffekt gut funktioniert. Alle haben zugestimmt. Das bringt mich zur Frage, ob es wirklich sein muss, dass jeder, der eine solche Anlage errichten möchte, wieder die Zustimmung einholen muss, oder ob nicht aus der erfahrenen Zustimmung der Eigentümergemeinschaft bisher davon ausgegangen werden kann, dass die Zustimmung ohnehin erfolgt. Die Erfahrung zeigt, dass beim Einholen der Unterschriften die jeweiligen Eigentümer das Verhalten der Hausverwaltung als "Schikane" bezeichnet wird. Hat eine Diskussion der Hausverwaltung, die, wie mir vorkommt, die Verantwortung auf die Eigentümergemeinschaft delegieren möchte, Sinn oder gar einen juristischen Sinn. Rechtschutz wäre vorhanden.
Ich danke im Voraus für alle Antworten und wünsche trotz der Hitze eine schöne Zeit.
Liebe Grüße,
Mietwohnung - Genehmigung Klimaanlagen
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