Hallo
Also ich hab im August als Ferialpraktikant in einem Schulbuchlager gearbeitet und hatte nach zwei Wochen einen Arbeitsunfall. Mir wurde damals gesagt solange ich im Krankenstand (Arbeitsunfähig) bin müsste der Verlag weiterhin zahlen bzw. bin ich über sie Krankenversichert.
Heute hab ich jedoch von ihnen ein Schreiben bekommen in welchem steht dass sie das Dienstverhältniss mit 3.11 lösen, obwohl ich unter Umständen länger im Krankenstand bin. Dürfen sie das??
Ich hoffe es kann mir wer weiterhelfen
Danke schon im voraus Marianne
Ferialpraktikant und Arbeitsunfall
RE: Ferialpraktikant und Arbeitsunfall
"Ferialpraktikant" suggeriert eine Befristung auf die Ferien. Und bei befristeten Dienstverhältnissen wird dieses durch einen Krankenstand nicht verlängert.
Der Dienstgeber bezahlt nicht unbegrenzt, die Fristen sind mir nicht geläufig.
Am besten, Sie erkundigen sich bei der Arbeiterkammer, ewtl. auch bei der Krankenkassa.
jeannie
Der Dienstgeber bezahlt nicht unbegrenzt, die Fristen sind mir nicht geläufig.
Am besten, Sie erkundigen sich bei der Arbeiterkammer, ewtl. auch bei der Krankenkassa.
jeannie
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