Hallo zusammen!
Ich hätte eine frage zu dem thema und zwar habe ich den beitrag "Bundesstraße" gelesen und würde gerne wissen wie es in diesem fall ist.
Ich bin vorgestern auf einer zweispurigen straße (innerorts) auf der linken spur gefahren und ein auto ist direkt vom parkplatz auf den linken fahrstreifen gefahren,trotz meiner sofortigen vollbremsung bin ich ihr aufgefahren und an meinem fahrzeug ist erheblicher schaden entstanden.Da sie jede schuld von sich weist (ich bin ja aufgefahren und sie hätte ja geblinkt)und die polizei auch nichts sagen darf (er hat nur gesagt spurwechsel darf man nur durchführen wenn niemand gefährdet wird,auch logisch)würd ich gern wissen wie es in diesem fall mit der schuldfrage ausieht!
Vielen dank im vorraus! mfg floh
Auffahrunfall
RE: Auffahrunfall
Da muss ich einerseits die Polizei widersprechen! Jeder, der aus dem sogenannte "ruhenden Verkehr" (Parkplatz, Privatgrundstück) kommt, hat keinen Vorrang. Das Problem hier ist aber (und da hat schon die Polizei Recht!) das du vielleicht beim Spurwechsel schon das gegnerische Fahrzeug vor dir gehabt hast. Da hättest du in deine Spur bleiben müssen. Alles ist aber unklar, und hier kann nur ein Sachverständiger sagen, welches Fahrzeug war in welche Stelle beim Aufprall. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du klagen, wenn nicht...
mfg,
MEMIL
mfg,
MEMIL
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