Hallo...
Ich hatte vor 10 Jahren (kurz nach der Probezeit) ein Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung ( 3 Monate wegen Alkoholisierung) bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft.
Können sich Firmen bzw. Privatpersonen (kein Behörden) mit der vorliegeneden Führerscheinnummer, Ausstelldatum und ausstellender Behörde bei eben dieser Behörde (BH) Auskunft über ein Vorliegen oder ein Nicht Vorliegen eines solches Entziehungsverfahrens einholen?
Ist das Rechtens bzw. unterliegt dies nicht der Amtsverschwiegenheit zumal seitens des Lenkerberechtigungsinhabers kein Auftrag bzw. Billigung über diese Auskunft vorliegt.
Besten Dank für Euer / Ihr Bemühen.
Robert
Führerscheinenzug / Auskunft
RE: Führerscheinenzug / Auskunft
Selbstverständlich unterliegt das der Amtverschwiegenheit. Solche Infos können nur von Richtern als Beweimittel oder Personenidentifikation angefordert werden. Sonst alles was hier informiert wird ist unzulässig.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
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