Hallo zusammen, zwei Immobilien sind aktuell noch im Eigentum der Eltern.
Es gibt zwei Kinder, die sich grundsätzlich einig sind mit den Eltern, was mit den Immobilien passieren soll bzw. wie diese weiter zu führen sind und wer letztendlich Folge-Eigentümer werden soll.
Jetzt steht folgende grundsätzliche Frage im Raum:
Wenn sich alle Parteien einig sind, was wäre dann aus Sicht der Kinder kostentechnisch günstiger/sinnvoller?
1. vorzeitiges Überschreiben
2. testamentarische Regelung - Eigentum bleibt bis zum Tod der Eltern wie jetzt auch
Dazu passenderweise eine Reihe von Folgefragen mit komplexer Ausprägung:
Die Immobilien befinden sich in Österreich - Kinder und Eltern wohnen aber in Deutschland (Vater ist Österreicher).
a) keine vorzeitige Überschreibung: Sollte der Vater in ein Pflegeheim in Deutschland müssen - kann dann auf die Immobilien in AT zurückgegriffen werden, sofern die Kosten nicht gedeckt werden können?
b) Was wäre im Pflegeheimfall, wenn vorzeitig überschrieben wurde? Wie lange muss überschrieben sein, damit kein Zugriff auf die Immobilien erfolgen kann?
C) Was wäre, wenn der österreichische Vater in ein österreichisches Pflegeheim käme? Ist die Rechtslage dann anders?
Danke für alle Hinweise.
Erbrecht - Immobilien überschreiben oder Testament?
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- Registriert: 30.10.2020, 13:04
Re: Erbrecht - Immobilien überschreiben oder Testament?
Welche Kosten im Erbfall oder im Fall einer Schenkung anfallen würden, ist hier zu finden:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=18226
Zwischen Österreich und Deutschland besteht wegen der Grundsteuer ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Es wäre das Land zuständig, wo der Geschenkgeber oder Erblasser ansässig ist, was sich nach dem Wohnsitz richtet. Erst wenn die Person in beiden Ländern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hätte, wäre die Staatsangehörigkeit ausschlaggebend.
In Österreich wurde im Jahr 2018 der Pflegeregress abgeschafft:
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/pflege/2/Seite.360542
In Deutschland sieht die Sachlage da schon anders aus (auch die Kinder könnten unterhaltspflichtig werden):
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegesichern/faq-pflegefinanzierung.html
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=18226
Zwischen Österreich und Deutschland besteht wegen der Grundsteuer ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Es wäre das Land zuständig, wo der Geschenkgeber oder Erblasser ansässig ist, was sich nach dem Wohnsitz richtet. Erst wenn die Person in beiden Ländern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hätte, wäre die Staatsangehörigkeit ausschlaggebend.
In Österreich wurde im Jahr 2018 der Pflegeregress abgeschafft:
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/pflege/2/Seite.360542
In Deutschland sieht die Sachlage da schon anders aus (auch die Kinder könnten unterhaltspflichtig werden):
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegesichern/faq-pflegefinanzierung.html
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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