anonymverfügung ohne geschwindigkeitsangabe

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JUSLINE
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anonymverfügung ohne geschwindigkeitsangabe

Beitrag von JUSLINE » 18.09.2006, 11:37

hallo allerseits,

ich habe eine anonymverfügung wegen einer geschwindigkeitsübertretung erhalten. ich bin bei einer 70er beschränkung im ortsgebiet zu schnell gefahren.

bei dem schreiben fehlen sowohl die angabe für die erlaubte geschwindigkeit als auch die angabe meiner gemessenen geschwindigkeit. dort wo sie stehen sollten sind nur drei punkte.

habe ich ein reelle schance einspruch zu erheben?

dazu müßte ich die zahlfrist für die anonymverfügung verstreichen lassen und auf eine anzeige warten, oder?

hat das nachteile für mich?

oder soll ich einfach die 40€ einzahlen?



danke für ratschläge



MEMIL
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RE: anonymverfügung ohne geschwindigkeitsangabe

Beitrag von MEMIL » 20.10.2006, 21:06

Formaller Fehler! Die Polizei muss die Geschwindigkeit angeben. Wenn du aber ein Rechtsmittel dagegen einbringt, wirst du bei der Verhandlung die Geschwingkeit erfahren.

Bezahlen ist deswegen vielleicht besser um die Sache aus der Welt zu schaffen!

MfG,

MEMIL


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