Liebe Forumsmitglieder!
Ich habe folgende Fragen:
Ich besitze ein Grundstück und auf diesem hat eine Firma - mit meinem Wissen - mit einem Bau begonnen, wobei ein Baurecht durch die Behörde (für diese Firma) natürlich mit gewissen Vorschriften vorliegt.
Jetzt ist diese Firma im Konkurs und dazu meine Frage:
Kann die Gemeinde - mir als Besitzer des Grundstückes - Auflagen erteilen, z.B. die Baugenehmigung entziehen und kann ich als Grundstücksbesitzer verpflichtet werden den Bau - z.B. Fundamente - abzureißen oder ähnliches?
Gibt es dazu genaue Gesetze und muss die Gemeinde in diesem Fall die Baufirma bzw. den Masseverwalter zu Maßnahmen verpflichten.
Was ist wenn der Masseverwalter bereits alles abgeschlossen hat und kein Geld mehr - für eventuelle Entfernung von Fundamenten usw. - vorhanden ist.
Kann ich persönlich verpflichtet werden - bin Grundstücksbesitzer -.
Die Gemeinde hat Auflagen und Baurecht mit Bescheiden an diese Firma ausgestellt - ich wurde nur informiert -.
Danke für Ihre Antworten.
Baurecht
Re: Baurecht
…die Liste des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde gem. Bundesverfassung Art. 118, Abs. 3 ist jedenfalls recht lang: so ist der/die BürgermeisterIn ChefIn der örtlichen Raumplanung, der Baupolizei und Feuerpolizei (Ortsbildschutz), der Gesundheitspolizei (Hilfs-, Rettungs-, Leichen- und Bestattungswesen), der Sittlichkeitspolizei, der örtlichen Straßen-, Sicherheits-, Veranstaltungs-, Flurschutz- und Marktpolizei...
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