Ich hätte eine Frage zum Thema Führerscheinentzug.
Vor 7 Jahren hat man mir den Führerschein wegen Alkohol entzogen (1,6 Promille).
Ich würde den Führerschein wieder gerne erwerben.
Muß ich dafür die Nachschulung und den Verkehrspsychologischen Test dürchführen oder gelten diese als verjährt ?
MfG
Gwehenberger Markus
Führerscheinentzug
RE: Führerscheinentzug
Sowohl die verkehrspsychologische Untersuchung als auch die Nachschulung müssen zuvor absolviert werden und sind natürlich nicht verjährt.
mfg Mephisto
mfg Mephisto
RE: Führerscheinentzug
Setz dich am besten gleich mit justizia@legislator.com
in verbindung , die helfen dir da ohne grossere konsequenzen heraus , sag du hast die mailadresse von Klaus Hoffmann und schildere deine situation und hinterlasse deine rufnummer .
Ich hoffe konnte dir ein wenig helfen.
MFG
Klaus
in verbindung , die helfen dir da ohne grossere konsequenzen heraus , sag du hast die mailadresse von Klaus Hoffmann und schildere deine situation und hinterlasse deine rufnummer .
Ich hoffe konnte dir ein wenig helfen.
MFG
Klaus
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