Hay ihr Lieben!
Hoffe jemand kann mir ganz schnell weiterhelfen...bin letzte Nacht auf dem Heimweg einer Studentenparty mit 1,9 Prom. und ohne Licht von der Polizei angehalten und einkassiert worden zum Bluttest. Bin vor 8 Jahren schon mal negativ aufgefallen, bin da dämlicher Weise betrunken Auto gefahren, hatte 13 Mon. Führerschein weg und MPU.
Ich weiß nicht, was jetzt auf mich zukommt, die Beamten haben mir keine Auskunft gegeben...wer weiß, wies jetzt weitergeht?? Habe schon soviele verschiedene Urteile gelesen...
Danke im voraus!!!
LG Gery
Alkohol am Fahrradlenker...was jetzt??
RE: Alkohol am Fahrradlenker...was jetzt??
Nach § 99 Abs. 1 StVO:
bei einer Überschreitung von 1,6 Promille liegt der Strafsatz bei 1162,-- bis 5813,-- €.
(bei Uneinbringlichkeit Arrest von 2 bis 6 Wochen)
Über die Möglichkeiten des Führerscheinentzugs kann ich keine Auskunft geben.
bei einer Überschreitung von 1,6 Promille liegt der Strafsatz bei 1162,-- bis 5813,-- €.
(bei Uneinbringlichkeit Arrest von 2 bis 6 Wochen)
Über die Möglichkeiten des Führerscheinentzugs kann ich keine Auskunft geben.
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