Hallo,
kurz zur Vorgeschichte:
Wurde vor ca. 1 Monat von einer Zivilstreife aufgehalten, weil
ich bei gelb (nicht blinkend) über die Kreuzung gefahren bin.
Leider war in diesem Momemtt auf dem 2. Fahrstreifen gerade die
Zivilstreife unterwegs und hat mich ca. 400-500m nach der Ampel
überholt und angehalten.
Da sich die Beamten auf keine Diskussion einlassen wollten, bekam
ich letzte Woche ein Strafverfügung von der BH. In dieser werden
mir 2 Übertretungen vorgelegt.
1. bei gelb über die Kreuzung
2. 18 km/h zu schnell bei erlaubten 80 km/h
Insgesamt ergibt das eine Strafe von 85,- EUR.
Nun meine Frage:
Dürfen Zivilstreifen bei einer Verfolgung mehrere begangene
Delikte bestrafen? Ich hatte irgendwo im Hinterkopf, dass
man nur eine Übertretung bestrafen kann. Zusätzlich muß bei
einer Geschwindigkeitsübertretung der zurückgelegte Weg 1000m betragen.
Was wäre zB. wenn eine Zivilstreife einen Raser verfolgt od.
jemanden, der durch einige aufeinander folgende Orte immer
zu schnell unterwegs ist? Addieren sich die Strafen?
Danke für eure Auskunft,
Ingo
Zivilstreife -> Strafverfügung 2 Übertretungen
RE: Zivilstreife -> Strafverfügung 2 Übertretungen
in diesem fall handelt es sich ja um zwei verschiedene vergehen und die werden natürliche beide geahndet. ein und das selbe vergehen kann aber nur einmal bestraft werden.
die 1000m mindeststrecke wären mir auch neu. das gilt vielleicht in deutschland. in österreich wird den beamten sogar zugetraut geschwindigkeitsübertretungen durch augenmaß zu ermitteln.
da die zivilstreifen meistens einen zusätzlichen, genau geeichten tachometer haben gilt das auf alle fälle als messung.
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