Muss ich zahlen oder ist es verjährt?

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Muss ich zahlen oder ist es verjährt?

Beitrag von JUSLINE » 07.02.2005, 16:04

Hallo!!



Also ich schildere euch mal meinen Fall:



Ich wurde am 12.08.2003 aufgehalten und mir wurden wegen diverser Mängel die Kennzeichen abgenommen.



Daraufhin bekam ich am 02.03.2004 eine "Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme" auf das ich natürlich eine Stellungnahme geschrieben habe.



Dann bekam ich am 02.09.2004 das "Straferkenntnis" wo dann Stand wieviel ich zahlen muss.



Gegen dieses Schreiben schickte ich dann leider die "Berufung" zu spät weg, und der UVS hat die Berufung als verspätet zurückgewiesen.



Jetzt meine Fragen:



Ich habe hier schon ein paar Mal gelesen das die Behörde innerhalb von 6 Monaten eine Strafverfolgung einleiten muss sonst gilt die Verfolgungsverjährung oder so ähnlich.

Gilt das hier auch, weil von der Tat bis zum ersten schreiben sind mehr als 6 Monate vergangen.



Und wenn nicht, muss ich jetzt schon zahlen, oder bekomme ich noch einen Bescheid von der Polizei, oder war der Bescheid vom UVS der letzte?



Ich wäre euch sehr dankbar für eine schnelle Antwort!



Grüße Patrick




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RE: Muss ich zahlen oder ist es verjährt?

Beitrag von JUSLINE » 11.02.2005, 06:58

Verfolgungsverjährung gilt hier natürlich nicht, da ja die Daten des Lenkers durch die Anhaltung der Behörde längst bekannt waren.


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RE: Muss ich zahlen oder ist es verjährt?

Beitrag von JUSLINE » 11.02.2005, 14:10

Und gibt es sonst irgendeine Verjährung, die hier zutreffen könnte?


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RE: Muss ich zahlen oder ist es verjährt?

Beitrag von JUSLINE » 11.02.2005, 14:13

Nicht daß ich wüßte.


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