Gerechtfertigter Einspruch gegen Parkstrafe?

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JUSLINE
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Gerechtfertigter Einspruch gegen Parkstrafe?

Beitrag von JUSLINE » 18.01.2005, 16:47

Hallo,



Ich habe heute eine Organstrafverfügung bekommen, weil ich mein KFZ angeblich in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt habe.



Ich erwäge nun, Einspruch dagegen zu erheben und möchte wissen, wie sehr die Fachleute hier meine Chance einschätzen, dass dieser erfolgreich sein wird.





Die Situation war Folgende:



Eine Kurzparkzone war durch eine Tafel gekennzeichnet.

Die Parkplätze waren zusätzlich mit einer blauen Bodenmarkierung gekennzeichnet, bis auf einen einzigen, der seperat mit weißer Farbe umrandet war.

Danach war durch Beschilderung das Ende der Kurzparkzone ersichtlich.

Die Bodenmarkierungen waren deutlich zu erkennen.



Laut StVo sind Kurzparkzonen mit einer Bodenmarkierung in blauer Farbe optional zu kennzeichnen.

Weißt eine andersfarbige Bodenmarkierung in diesem Fall nicht auf andere Umstände (keine Kurzparkzone) hin?





Ich hoffe, jemand kann mir einen Ratschlag, erteilen, ob es sinnvoll wäre, auf einen Einspruch hinzuzielen, oder die Strafe gleich zu bezahlen.

Auf jeden Fall fühle ich mich nicht schuldig, eine Gesetzesübertretung begangen zu haben, denn für mich war dies eine unklare Verkehrssituation.



Mit Hoffnung auf eine Antwort,

mfg rudolph



p.s.

Bilder der Situation kann ich zur besseren Beurteilung auch weitergeben.




skubi
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RE: Gerechtfertigter Einspruch gegen Parkstrafe?

Beitrag von skubi » 21.01.2005, 19:04





§25 StVO



(2) Verordnungen nach Abs. 1 sind durch die Zeichen nach § 52

Z 13d und 13e kundzumachen; § 44 Abs. 1 gilt hiefür sinngemäß.

Zusätzlich können Kurzparkzonen mit Bodenmarkierungen in blauer

Farbe auf der Fahrbahn oder auf dem Randstein sowie mit blauen

Markierungsstreifen an den im Bereich einer Kurzparkzone vorhandenen

Anbringungsvorrichtungen für Straßenverkehrszeichen,

Beleuchtungsmasten oder dergleichen gekennzeichnet werden.






Die Organstrafe is vollkommen gerechtfertigt. Sobald eine Hinweistafel für eine Kurzparkzone vorhanden ist, gilt das als Kurzparkzone. Die blauen Markierungen sind nicht zwingend, und eine weiße Markierung bedeutet nicht die Aufhebung einer Kurzparkzone bzw. ist in der StVO nirgends als Markierung für "normale" Parkpläte erwähnt.



Ein Einspruch kostet in diesem Fall nur unnötig Zeit und Geld.


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JUSLINE
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RE: Gerechtfertigter Einspruch gegen Parkstrafe?

Beitrag von JUSLINE » 21.01.2005, 19:47

Alles klar, habs schon befürchtet.



Herzlichen Dank für die Auskunft, da werd ich wohl ein erstes und hoffentlich letzten Mal für mein Nicht-Wissen in die Tasche greifen müssen.



mfg rudolph

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