Hallo,
Ich bin mit dem Kindsvater seit 2019 getrennt seit hat er jährlich den vollen Familienbonus plus betrangt ohne meiner Zustimmung.
Die Tochter wohnt bei mir und mir würde der halbe Bonus zustehen.
Ich habe es mehrmals angesprochen das er mir bitte meinen Teil geben kann da ich ja alles für unsere Tochter finanziere.
Ich zahle leider noch keine Lohnsteuer mit meinen Gehalt daher kann ich keinen halben Bonus selber beantragen.
Was kann ich machen? Kann ich die letzten Jahre rückwirkend meinen Teil fordern vom Kindsvater.Ich sehe es nicht ein das er sich alles behält obwohl mir auch etwas zusteht.
Liebe Grüße
Carina
Familienbonus Plus
Re: Familienbonus Plus
Wenn Du in einem Veranlagungszeitraum keine Einkommensteuer zahlst (2025 bei einem Einkommen bis 13.308 Euro), steht Dir auch kein Familienbonus Plus nach § 33 Abs.3a EStG (Einkommensteuergesetz) zu. Und selbst wenn Du Lohnsteuer zahlen würdest, wäre dennoch die Aufteilung abzuwägen, wenn sich der FB+ bei Dir nicht in voller Höhe auswirken kann, bei ihm hingegen schon.
Wenn Du ihn absichtlich finanziell schädigen möchtest, kannst Du sehr wohl den halben Familienbonus Plus iHv 50% für ein Kind beantragen. Doch dann bekommst Du einen rechtskräftigen Einkommensteuerbescheid, wonach sich der Bonus nicht steuerlich auswirkt und wovon Du nichts hättest. Ihm würde bei einer Arbeitnehmerveranlagung nur die andere Hälfte des Familienbonus Plus zustehen. Du könntest jedoch Deinen Antrag auf den halben Familienbonus Plus zurückziehen, sodass Dein Einkommensteuerbescheid abgeändert wird und er in seiner Arbeitnehmerveranlagung den ganzen Familienbonus Plus beantragen kann.
Stellt Dich das noch immer nicht zufrieden oder möchtest Du es nicht einfach so hinnehmen,
Wenn Du ihn absichtlich finanziell schädigen möchtest, kannst Du sehr wohl den halben Familienbonus Plus iHv 50% für ein Kind beantragen. Doch dann bekommst Du einen rechtskräftigen Einkommensteuerbescheid, wonach sich der Bonus nicht steuerlich auswirkt und wovon Du nichts hättest. Ihm würde bei einer Arbeitnehmerveranlagung nur die andere Hälfte des Familienbonus Plus zustehen. Du könntest jedoch Deinen Antrag auf den halben Familienbonus Plus zurückziehen, sodass Dein Einkommensteuerbescheid abgeändert wird und er in seiner Arbeitnehmerveranlagung den ganzen Familienbonus Plus beantragen kann.
Stellt Dich das noch immer nicht zufrieden oder möchtest Du es nicht einfach so hinnehmen,
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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