Erstes bin ich ein totaler Laie in Sachen Gesetze und zweites suche ich verzweifelt um Hilfe. Sämtliche Anwälte die wir einschalteten waren immer total überfordert und sehr passiv aktiv, konnten demnach hier nicht helfen. Wer kann hier helfen ?!
Es handelt sich um eine Straße in einem kleinen Dorf mit Sackgasse und einem am Ende der Straße befindlichen ein Umkehrplatz. Welcher nicht in voller Größe im Grundbuch eingetragen (der Umkehrplatz !) ist, jedoch lt. Bauverhandlung mit voller Größe definiert wurde.
Dieser Umkehrplatz ist also eine Privatstraße mit öffentlichen Geh- und Fahrrecht. Jedoch wurde die Sackgasse durch einen Brückenbau aufgehoben. Sprich ist keine Sackgasse mehr. Unsere Nachbarn bestehen aber trotzdem auf die volle Fläche des Geh- und Fahrecht.
Zumindest parken wir schon seit 15 oder 20 Jahren permanent auf diesem Umkehrplatz. Die Nachbarn bestehen aber darauf, dass wir hier nicht parken, obwohl die Autos niemanden stören, bis auf unsere lieben Nachbarn halt.
Nach jahrelangen Terror unserer Nachbarn bei Polizei, Gemiende und uns natürlich wurde bei einer Gemeindesitzung abgestimmt über ein Parkverbot. Zum Glück wurde gegen ein Parkverbot abgestimmt. Der Streit ging also weiter. Nach einem halben Jahr (entsprechendes vorantreiben unserer Nachbarn) wurde wieder abgestimmt. (So nach dem Motto, stimmen wir halt so oft ab bis das gewünschte Ergebnis rauskommt) Diesesmal für ein Parkverbot. OHNE ANGABE VON GESETZEN !!!, mittels Verfügung wo anscheinend auch kein Einspruchsrecht besteht? (gibts das in Österreich?).
Die Parkverbotsschilder wurden angebracht. Wir parken nach wie vor hier. Zu einer Anzeige ist es noch nicht gekommen.
Also ich versteh das alles nicht
-> Kann eine Gemeinde ohne Angaben von Gründen/Paragraphen ein Parkverbot auf einer Privatstraße geben?
-> Was ist eine Privatstraße, wenn diese lt. Bauverhandlung mit öffentlichen Geh- und Fahrecht, jedoch nie in das Grundbuch eingetragen wurde? Welches Recht ist hier höher prior?
Wer kann hier helfen. Wer kennt jemanden der in solchen Sachen spezialisiert ist. (Salzburg Land - Flachgau)
Mir ist klar, dass hier niemand aufgrund dieser wenigen Daten eine klare Aussage machen kann. Aber weiter Infos kann ich gerne geben. Mir ist auch klar, dass ein Anwalt Geld (jede Menge sogar

ICH BITTE DRINGEND UM ANTWORT - JEDER TIPP HILFT - DANKE !!!!
MfG, Woitsch
PS: Muss bei einem Parkverbot nicht auch ein Parkverbot Ende existieren um das Parkverbot rechtilch wirksam zu machen? (Die fehlen nämlich)