mir wird vorgeworfen als pkw-lenker infolge unaufmerksamkeit ein über einen schutzstreifen laufendes kind übersehen zu haben und dieses mit meinem pkw leicht am arm und am knie verletzt zu haben; vergehen nach § 88 Abs. 1 StGB.
entgegen einer unverbindlichen einschätzung des protokollierenden gendarmen, der angesichts der glücklicherweise äußerst geringen verletzungen des kindes von einer einstellung des verfahrens ausging, bin ich sehr wegen der eröffnung dieses verfahrens seitens der staatsanwaltschaft des zuständigen bezirksgerichts überrascht und frage mich ob ich mir als deutscher staatsbürger einen rechtsanwalt nehmen muß und ob mit einer verurteilung zu rechnen ist
bin für jede stellungnahme dankbar!!
orio
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