Untermietverhältnis Betriebskosten Abrechnung

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anton_untermieter
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Untermietverhältnis Betriebskosten Abrechnung

Beitrag von anton_untermieter » 20.12.2024, 10:08

Hallo!
Meine Frage ist kurz und knapp und hoffentlich auch so kurz und knapp zu beantworten ;)

1. Habe ich als Untermieter das Recht die Belege für eine Betriebskostenabrechnung einzusehen?
2. Wenn ein Untervermieter ein Jahr vergessen hat die Betriebskosten anzupassen, mir auch keine Abrechnung geschickt hat, darf er dann im nächsten Jahr über 10% erhöhen und die Vorschreibung direkt an mich weitergeben?

Vielen Dank schonmal!



alles2
Beiträge: 4074
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Untermietverhältnis Betriebskosten Abrechnung

Beitrag von alles2 » 20.12.2024, 15:20

Nicht unbedingt, da Faktoren entscheidend sein können, wie z.B. ob der Vollanwendungsbereich des MRG gilt oder ob die Wohnung ganz bzw. teilweise vermietet wird. Ansehen müsste man sich, was zum Mietzins vereinbart und welche vertragliche Regelung getroffen wurde. Letztendlich könnte es eine zivilrechtliche Angelegenheit bleiben.
Es entspricht dem allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass Betriebkosten weiterverrechnet werden können und man dafür ein Recht auf Belegeinsicht hat. Erstere ist auch im Interesse des Hauptmieters, während der Untermieter schon auch erfahren darf, für was er eigentlich genau bezahlt (auch in Bezug auf die Betriebkostenüberwälzung bzw. den Zuschlag von 10%).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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