Ist das Scheinselbstständigkeit bzw. legal?
Ist das Scheinselbstständigkeit bzw. legal?
Hallo Alle!
Szenario 1:
- Eine Familie, bestehend aus den Personen A, B und C gründen zusammen eine Firma.
- Jeder hat seinen eigenen Aufgabenbereich:
A kauft Material, B produziert Produkte daraus und C verkauft an Endkunden.
- Im Jahr 2025 geniert das Familienunternehmen ein steuerpflichtiges Einkommen von 40.000€.
Für diesen Betrag wäre gemäß der neuen Tarife für 2025 eine EKSt. von ca. 7600€ fällig.
Szenario 2:
A, B und C (aus derselben Familie) gründen jeder für sich ein eigenes Unternehmen und verkaufen ihre Leistungen einfach an die Familienmitglieder weiter:
- A kauft Material und verkauft an B mit Gewinn weiter.
- B produziert aus dem Material Produkte und verkauft mit Gewinn an C weiter.
- C verkauft gewinnbringend an Endkunden.
Ganz geschickt schafft es jedes einzelne der 3 Unternehmen, im Jahr 2025 genau 13.308€ an Einkommen zu generieren. Fällt somit in die Steuerklasse 0%.
Zusammengezählt ergibt 13.308€ x 3 auch ~40.000€.
Nur diesmal muss keines der 3 Unternehmen auch nur 1 Cent Steuer bezahlen. Da auch alle in die Kleinunternehmerregelung fallen, zahlt auch keiner USt.
Da es sich hierbei um eine Familie handelt, leben alle 3 auch von dem gemeinsam erarbeiteten Geld (die Kohle bleibt also in Sz.1 und 2 immer in der Familie). Aber im 1. Bsp. haben sie 7600€ weniger zur Verfügung als im 2. Bsp.
Die Rahmenbedingungen schauen folgendermaßen aus:
-Jeder arbeitet in seiner eigenen Arbeitsstätte.
-Jeder hat seine eigene autarke Company mit eigenem Logo, eigenem Briefpapier, eigener Arbeitskleidung, ect.
-Keiner muss auf Hard- & Software des jeweiligen anderen zurückgreifen um seine Arbeit zu erledigen.
-Alle 3 sind weisungsfrei, niemand kann dem anderen sagen wann er wo zu arbeiten hat.
-Es gibt keine Verträge untereinander, alles wird auf Rechnung eingekauft und verkauft.
-Keiner kennt die genauen Geschäftsprozesse des anderen und ist auch nirgends eingebunden.
-Jeder einzelne hat eine Infrastruktur aufgebaut die es auch zulässt, ihre Produkte an andere zu verkaufen, sprich:
A kauft vom Großhandel.
A verkauft/liefert nicht nur an B.
B verkauft/liefert nicht nur an C.
B kauft NUR von A.
C kauft NUR von B.
C verkauft nur an private Endverbraucher.
A, B und C profitieren davon, dass der Geldfluss auf 3 Unternehmen aufgeteilt wird was dazu führt, dass abhängig vom individuellen Einkommen keine oder weniger Steuer bezahlt werden muss als wie wenn zu Dritt in einer Firma arbeiten würden.
Soweit ich mich über die Kriterien für eine Scheinselbstständigkeit informieren konnte, spricht auf den ersten Blick, unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen, nichts dagegen dieses Firmenkonstrukt so aufzubauen ohne mit einem Fuß in Problemen zu stecken, oder?
Szenario 1:
- Eine Familie, bestehend aus den Personen A, B und C gründen zusammen eine Firma.
- Jeder hat seinen eigenen Aufgabenbereich:
A kauft Material, B produziert Produkte daraus und C verkauft an Endkunden.
- Im Jahr 2025 geniert das Familienunternehmen ein steuerpflichtiges Einkommen von 40.000€.
Für diesen Betrag wäre gemäß der neuen Tarife für 2025 eine EKSt. von ca. 7600€ fällig.
Szenario 2:
A, B und C (aus derselben Familie) gründen jeder für sich ein eigenes Unternehmen und verkaufen ihre Leistungen einfach an die Familienmitglieder weiter:
- A kauft Material und verkauft an B mit Gewinn weiter.
- B produziert aus dem Material Produkte und verkauft mit Gewinn an C weiter.
- C verkauft gewinnbringend an Endkunden.
Ganz geschickt schafft es jedes einzelne der 3 Unternehmen, im Jahr 2025 genau 13.308€ an Einkommen zu generieren. Fällt somit in die Steuerklasse 0%.
Zusammengezählt ergibt 13.308€ x 3 auch ~40.000€.
Nur diesmal muss keines der 3 Unternehmen auch nur 1 Cent Steuer bezahlen. Da auch alle in die Kleinunternehmerregelung fallen, zahlt auch keiner USt.
Da es sich hierbei um eine Familie handelt, leben alle 3 auch von dem gemeinsam erarbeiteten Geld (die Kohle bleibt also in Sz.1 und 2 immer in der Familie). Aber im 1. Bsp. haben sie 7600€ weniger zur Verfügung als im 2. Bsp.
Die Rahmenbedingungen schauen folgendermaßen aus:
-Jeder arbeitet in seiner eigenen Arbeitsstätte.
-Jeder hat seine eigene autarke Company mit eigenem Logo, eigenem Briefpapier, eigener Arbeitskleidung, ect.
-Keiner muss auf Hard- & Software des jeweiligen anderen zurückgreifen um seine Arbeit zu erledigen.
-Alle 3 sind weisungsfrei, niemand kann dem anderen sagen wann er wo zu arbeiten hat.
-Es gibt keine Verträge untereinander, alles wird auf Rechnung eingekauft und verkauft.
-Keiner kennt die genauen Geschäftsprozesse des anderen und ist auch nirgends eingebunden.
-Jeder einzelne hat eine Infrastruktur aufgebaut die es auch zulässt, ihre Produkte an andere zu verkaufen, sprich:
A kauft vom Großhandel.
A verkauft/liefert nicht nur an B.
B verkauft/liefert nicht nur an C.
B kauft NUR von A.
C kauft NUR von B.
C verkauft nur an private Endverbraucher.
A, B und C profitieren davon, dass der Geldfluss auf 3 Unternehmen aufgeteilt wird was dazu führt, dass abhängig vom individuellen Einkommen keine oder weniger Steuer bezahlt werden muss als wie wenn zu Dritt in einer Firma arbeiten würden.
Soweit ich mich über die Kriterien für eine Scheinselbstständigkeit informieren konnte, spricht auf den ersten Blick, unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen, nichts dagegen dieses Firmenkonstrukt so aufzubauen ohne mit einem Fuß in Problemen zu stecken, oder?
Re: Ist das Scheinselbstständigkeit bzw. legal?
Das beabsichtigte steuerschonende Familiensplitting zielt auf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) nach § 1175 ABGB ab, bei der jeder einzelne Gesellschafter als Steuersubjekt gilt und eine eigene Steuernummer braucht. Dabei ist auf § 8 Abs.3 UGB (Unternehmensgesetzbuch) zu achten. Die Gewinne einer Firma würden dabei auf mehrere Personen in der Familie verteilt werden können (§ 1195 Abs.1 ABGB).
Zuletzt geändert von alles2 am 07.11.2024, 12:27, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: Ist das Scheinselbstständigkeit bzw. legal?
Von Höhe der Einkommensteuer ist es unerheblich, ob ich als Einzelunternehmer einen Gewinn in Höhe 13.308,-- generiere oder diesen Betrag als Ausschüttung von einer Gesellschaft (z.B. Personengesellschaft) bekomme.
In Szenario 1 müssen der Gewinn von 40.000 Euro immer auf die drei Gesellschafter aufgeteilt werden (außer es handelt sich um eine GmbH). Die Personengesellschaft selbst ist nicht Subjekt der Einkommensteuer.
Einzig hinsichtlich der Umsatzsteuer könnte es einen Vorteil geben, da jeder unter der Kleinunternehmergrenze liegt und damit die letzte Person Umsatzsteuerfrei an den Endverbraucher fakturieren kann. Ob das in Summe ein Vorteil ist, hängt sehr vom Unternehmensgegenstand ab.
Einkommensteuermäßig bringt Szenario 2 nichts.
In Szenario 1 müssen der Gewinn von 40.000 Euro immer auf die drei Gesellschafter aufgeteilt werden (außer es handelt sich um eine GmbH). Die Personengesellschaft selbst ist nicht Subjekt der Einkommensteuer.
Einzig hinsichtlich der Umsatzsteuer könnte es einen Vorteil geben, da jeder unter der Kleinunternehmergrenze liegt und damit die letzte Person Umsatzsteuerfrei an den Endverbraucher fakturieren kann. Ob das in Summe ein Vorteil ist, hängt sehr vom Unternehmensgegenstand ab.
Einkommensteuermäßig bringt Szenario 2 nichts.
Re: Ist das Scheinselbstständigkeit bzw. legal?
Ok nochmal: Es gibt keine Personengesellschaft. Es gibt 3 Einzelunternehmen geführt von jeweils 1 Person.Andreas Hofer4 hat geschrieben: ↑07.11.2024, 11:50Von Höhe der Einkommensteuer ist es unerheblich, ob ich als Einzelunternehmer einen Gewinn in Höhe 13.308,-- generiere oder diesen Betrag als Ausschüttung von einer Gesellschaft (z.B. Personengesellschaft) bekomme.
In Szenario 1 müssen der Gewinn von 40.000 Euro immer auf die drei Gesellschafter aufgeteilt werden (außer es handelt sich um eine GmbH). Die Personengesellschaft selbst ist nicht Subjekt der Einkommensteuer.
Einzig hinsichtlich der Umsatzsteuer könnte es einen Vorteil geben, da jeder unter der Kleinunternehmergrenze liegt und damit die letzte Person Umsatzsteuerfrei an den Endverbraucher fakturieren kann. Ob das in Summe ein Vorteil ist, hängt sehr vom Unternehmensgegenstand ab.
Einkommensteuermäßig bringt Szenario 2 nichts.
Würden die 3 aber zusammen ein Unternehmen gründen (Szenario 1), dann können sie das ja in egal welcher zulässigen Rechtsform machen - die USt. ist für 40.000€ fällig.
In Szenario 2 sind aber alle 3 unabhängig im Kunden-Kontext. Jedoch nicht im Lieferanten-Kontext weil C nur 1 Liefernaten hat (B) und B hat nur 1 Lieferanten (A).
Wenn ich nur 1 Lieferanten habe, dann bilde ich ja mit dem keine Gesellschaft, wenn ich keinen Vertrag mit dem habe. Ich bestelle bei dem auf seinem Webshop ein und bin aus Sicht des Lieferanten nur einer von vielen Kunden (egal ob ich privater oder geschäftlicher Einkäufer bin).
Alles was A, B und C miteinander verbindet ist, dass sie verwandt sind und dass sie am Ende des Tages ein gemeinsames Privatkonto haben von dem alle 3 leben.
Was genau verpflichtet die 3 unter den gegebenen Angaben und Umständen, dass jeder einzelne Gewinn (vor Steuer) als Gesamtes betrachtet werden muss?
Jeder hat sein eigenes Unternehmen, alle sind vertraglich nicht aneinander gebunden, jeder verkauft an wen er will ABER "zufällig" passt Produkt A zum Geschäftsmodell von B und Produkt B passt zum Geschäftsmodell von C.
Re: Ist das Scheinselbstständigkeit bzw. legal?
§ 1175 ABGB:alles2 hat geschrieben: ↑06.11.2024, 22:42Das beabsichtigte steuerschonende Familiensplitting zielt auf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) nach § 1175 ABGB ab, bei der jeder einzelne Gesellschafter als Steuersubjekt gilt und eine eigene Steuernummer braucht. Dabei ist auf § 8 Abs.3 UGB (Unternehmensgesetzbuch) zu achten. Die Gewinne einer Firma würden dabei auf mehrere Personen in der Familie verteilt werden können (§ 1195 Abs.1 ABGB).
Schließen sich zwei oder mehrere Personen durch einen Vertrag zusammen, um durch eine bestimmte Tätigkeit einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen, so bilden sie eine Gesellschaft. Sofern sie keine andere Gesellschaftsform wählen, bilden sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Sinn dieses Hauptstücks.
Siehe meine "Rahmenbedingungen" im Beitrag:
-Es gibt keine Verträge untereinander, alles wird auf Rechnung eingekauft und verkauft.
Dazu muss es aber eine explizite vertragliche Abmachung geben, so wie es §1175 ABGB definiert und verlangt, oder nicht? Im Gesetzestext steht nunmal "Durch einen Vertrag".Das beabsichtigte steuerschonende Familiensplitting zielt auf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) nach § 1175 ABGB ab,...
Die 3 Parteien sind aber in keinster Weise vertraglich aneinander gebunden. Jeder hat sein eigenes Unternehmen.
weiter:
Heißt: Jeder einzelne Gesellschafter wird auch als unabhängiges Unternehmen steuermäßig betrachtet?...bei der jeder einzelne Gesellschafter als Steuersubjekt gilt und eine eigene Steuernummer braucht.
§ 8 Abs 3 UGB:
was ja nicht der Fall ist weil es keinen notwendigen Vertrag für so eine Gesellschaft gibt(3) Betreiben mehrere Personen ein Unternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 1175 ff. ABGB)
und überschreitet die Gesellschaft den Schwellenwert des § 189, so sind sie zur Eintragung der Gesellschaft als offene Gesellschaft oder als Kommanditgesellschaft verpflichtet.
Sie überschreiten aber auch keinen Schwellenwert. Alle machen im Jahr 2025 ein Einkommen von 13.308€
Nicht einmal zusammen würden sie 300.000€ überschreiten. Also sind sie nicht verpflichtet sich als offene Gesellschaft oder Kommanditgesellschaft einzutragen.
Meinem Verständnis nach, können also alle 3 seelenruhig ein voneinander unabhängiges Einzelunternehmen führen.
§ 1195 Abs.1 ABGB:
(1) Am Schluss jedes Geschäftsjahres wird auf Grund einer Jahresabrechnung der Gewinn oder Verlust ermittelt und der Anteil jedes Gesellschafters daran berechnet.
Es gibt aber keine Gesellschafter sondern nur unabhängige Einzelunternehmer, wenn alles was ich oben geschrieben habe richtig ist.
(2) Sofern alle Gesellschafter in gleichem Ausmaß zur Mitwirkung verpflichtet sind, wird der Gewinn und Verlust eines Geschäftsjahres den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Kapitalanteile zugewiesen (§ 1182 Abs. 2). Enthält der Gesellschaftsvertrag eine abweichende Bestimmung nur über den Anteil am Gewinn oder über den Anteil am Verlust, so gilt sie im Zweifel für Gewinn und Verlust.
abgesehen davon dass es keine Gesellschafter gibt, gibt es auch keinen Vertrag -> Kein Vertrag -> Keine gegenseitigen Verpflichtungen zur "Mitwirkung".
(3) Sind die Gesellschafter nicht in gleichem Ausmaß zur Mitwirkung verpflichtet, so ist dies bei der Zuweisung des Gewinns angemessen zu berücksichtigen.
Trifft auch nicht zu: Keine Gesellschafter vorhanden.
Der ganze § 1195 Abs.1 ABGB trifft hier nicht zu, meiner Meinung nach wegen dem Fehlen eines Vertrages mit dem sie überhaupt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden (§ 1175 ABGB).
Jeder einzelne ist autark weil er auch mit anderen Kunden (außer den Familienmitgliedern) Geschäfte abschließen kann. Lediglich hat C nur 1 Lieferanten (B). Und B hat nur einen Lieferanten (A). Aber verkaufen kann A, B und C an wen sie wollen und an wieviele sie wollen.
B ist nur einer von vielen Kunden von A. Zufälligerweise halt sein Sohn.
Und C ist nur eine von vielen Kunden von B. Aber halt die Mutter mit der er plus Vater in einem Haushalt lebt. Und am Ende des Jahres, schmeißen sie halt alle ihre Gewinne (nach Steuer) auf ein gemeinsames Konto.
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Re: Ist das Scheinselbstständigkeit bzw. legal?
Du selbst hast zwei Varianten ins Spiel gebracht und ich wollte Dich nur auf eine Gedankenfehler bei der ESt in Szenario 1 aufmerksam machen.
Du kannst natürlich Szenario 2 auch machen, bedeutet aber, dass jede beteiligte Person ein Gewerbe anmeldet, jede immer eine Rechnung ausstellen muss und jede Person eine eigene Buchhaltung hat.
Szenario 1 "zusammen eine Firma" bedeutet "Gesellschaft": 1 Gewerbe, 1 Buchhaltung und 1 Rechnung an den Endkunden; Gewinn wird am Ende des Jahres an alle Beteiligten verteilt und jeder muss für seinen Anteil ESt zahlen.
Mein Tipp: lass dich über die WKO gründlich beraten, oder über eine Steuerberater, bevor du eine so grundlegende Entscheidung triffst.
Du kannst natürlich Szenario 2 auch machen, bedeutet aber, dass jede beteiligte Person ein Gewerbe anmeldet, jede immer eine Rechnung ausstellen muss und jede Person eine eigene Buchhaltung hat.
Szenario 1 "zusammen eine Firma" bedeutet "Gesellschaft": 1 Gewerbe, 1 Buchhaltung und 1 Rechnung an den Endkunden; Gewinn wird am Ende des Jahres an alle Beteiligten verteilt und jeder muss für seinen Anteil ESt zahlen.
Mein Tipp: lass dich über die WKO gründlich beraten, oder über eine Steuerberater, bevor du eine so grundlegende Entscheidung triffst.
Re: Ist das Scheinselbstständigkeit bzw. legal?
Hallo Andreas!
Danke für die Antwort! Ja sowieso. Also ich würde sowieso aus persönlicher Vorsicht immer alles 2-3x prüfen lassen bis ich 100% sicher bin und schlüssige und offizielle Belege in der Hand habe. Brauche keine bösen Überraschungen.
Wie gesagt, wenn in Szenario 1 ein Zusammenschluss stattfindet der als Gesellschaft angemeldet werden muss, dann soll es so sein. Was ich nicht wusste ist, dass jeder einzelne Gesellschafter nur für seinen eigenen Gewinn (vor Steuer) die USt. bezahlen muss. Das wäre nämlich das Ziel im 2. Szenario; das eben jeder für seine ausgeführte Arbeit separat Steuern bezahlt.
Also so habe ich es jetzt jedenfalls verstanden. Würde heißen, A, B und C könnten als Gesellschaft sich dieses Einzelunternehmer-Chaos ersparen und kämen als Gesellschaft auf dasselbe Ergebnis? (Also unter der Annahme, dass jeder 13.308€ Gewinn vor Steuer macht).
Dann kann jeder in der 0% Klasse schwimmen und was die 3 dann mit ihren Gewinnen machen, ist dann ihre Sache (entweder es kommt auf ein gemeinsames Konto oder eben nicht... wie sie halt wollen).
Tatsächlich war mir das echt nicht klar aber wenn es so ist, dann könnten die 3 ja theoretisch (noch dazu ohne USt.-Pflicht) komplett steuerfrei 39.924€ pro Jahr zusammen verdienen (aufgeteilt auf 3 Leute is es zwar schlimmer als unter der Armutsgrenze weil mit 1109€ pro Monat kommt man auch nicht weit - egal ob Steuern gespart wurden oder nicht). Aber rein theoretisch ist es auf legale Weise möglich, wenn ichs richtig verstanden habe.
Im Familienverbund macht das sogar trotzdem Sinn, weil ja manche Kosten dann nicht wirklich durch 3 geteilt werden müssen (Miete zb.).
Aber man muss die Rechnung ja nicht für den Minimalfall machen.
In der Kleinunternehmerregelung wird ab 2025 die USt.-Befreiungsgrenze auf 55k gehoben.
55k 3x separat versteuern schaut deutlich besser aus (24,71% Eff.EKSt.) als (3x55k=)165k zu versteuern (40,3%).
In Geld sinds 25.716,70€ die man sich ersparen würde. Immerhin ein Arbeiter-Netto-Jahresgehalt ca..
Danke für die Antwort! Ja sowieso. Also ich würde sowieso aus persönlicher Vorsicht immer alles 2-3x prüfen lassen bis ich 100% sicher bin und schlüssige und offizielle Belege in der Hand habe. Brauche keine bösen Überraschungen.
Wie gesagt, wenn in Szenario 1 ein Zusammenschluss stattfindet der als Gesellschaft angemeldet werden muss, dann soll es so sein. Was ich nicht wusste ist, dass jeder einzelne Gesellschafter nur für seinen eigenen Gewinn (vor Steuer) die USt. bezahlen muss. Das wäre nämlich das Ziel im 2. Szenario; das eben jeder für seine ausgeführte Arbeit separat Steuern bezahlt.
Also so habe ich es jetzt jedenfalls verstanden. Würde heißen, A, B und C könnten als Gesellschaft sich dieses Einzelunternehmer-Chaos ersparen und kämen als Gesellschaft auf dasselbe Ergebnis? (Also unter der Annahme, dass jeder 13.308€ Gewinn vor Steuer macht).
Dann kann jeder in der 0% Klasse schwimmen und was die 3 dann mit ihren Gewinnen machen, ist dann ihre Sache (entweder es kommt auf ein gemeinsames Konto oder eben nicht... wie sie halt wollen).
Tatsächlich war mir das echt nicht klar aber wenn es so ist, dann könnten die 3 ja theoretisch (noch dazu ohne USt.-Pflicht) komplett steuerfrei 39.924€ pro Jahr zusammen verdienen (aufgeteilt auf 3 Leute is es zwar schlimmer als unter der Armutsgrenze weil mit 1109€ pro Monat kommt man auch nicht weit - egal ob Steuern gespart wurden oder nicht). Aber rein theoretisch ist es auf legale Weise möglich, wenn ichs richtig verstanden habe.
Im Familienverbund macht das sogar trotzdem Sinn, weil ja manche Kosten dann nicht wirklich durch 3 geteilt werden müssen (Miete zb.).
Aber man muss die Rechnung ja nicht für den Minimalfall machen.
In der Kleinunternehmerregelung wird ab 2025 die USt.-Befreiungsgrenze auf 55k gehoben.
55k 3x separat versteuern schaut deutlich besser aus (24,71% Eff.EKSt.) als (3x55k=)165k zu versteuern (40,3%).
In Geld sinds 25.716,70€ die man sich ersparen würde. Immerhin ein Arbeiter-Netto-Jahresgehalt ca..
Re: Ist das Scheinselbstständigkeit bzw. legal?
Für mich sind diese Gedankenspiele völlig realitätsfern, denn die Rechnung ginge nur auf, wenn alle Familienangehörige sonst über kein Einkommen verfügen würden. Steht man in einem Arbeitsverhältnis oder bezieht man Einnahmen aus Miete/Pacht, wird das gesamte Einkommen für die Ermittlung der Steuer herangezogen und man fällt in eine höhere Steuerklasse hinein (progressiver Steuersatz). Egal ob durch das gegründete Unternehmen - isoliert betrachtet - rechnerisch nichts herauskommt. Und mit 13 oder 14 Tausend im Jahr kommt man nicht weit. Schließlich braucht man auch was zum Leben. Schau Dir daher folgendes an (besonders die Steuersätze der Lohnsteuer-/Einkommensteuertabelle; steuerfrei nur bis insgesamt 12816 Euro):
https://www.wko.at/steuern/im-nebenberuf-unternehmer
https://www.wko.at/steuern/im-nebenberuf-unternehmer
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Ist das Scheinselbstständigkeit bzw. legal?
Ja, da bin ich eh bei dir. Und das Beispiel wird sich auch niemals in der Praxis so abspielen weil es kaum möglich sein wird seinen Gewinn so hinzubiegen, dass man genau irgendeine bestimmte Grenze touchiert sodass man optimalst aussteigt.
Aber man kann Grenzen abstecken und weiß wo ist das Minimum, wo ist das Maximum. Rein mathematisch. Und diese Grenzen die einen Spielraum aufspannen, sind aber real.
Gedankenexperiment sagen manche auch..
Aber man kann Grenzen abstecken und weiß wo ist das Minimum, wo ist das Maximum. Rein mathematisch. Und diese Grenzen die einen Spielraum aufspannen, sind aber real.
Gedankenexperiment sagen manche auch..
Re: Ist das Scheinselbstständigkeit bzw. legal?
Eben und damit wäre die Titelfrage umfassend positiv beantwortet worden. Ohne diesen Schalk im Nacken zu haben würde es sich befreiter/unbekümmerter leben. Lieber würde ich gegebenenfalls Steuern entrichten, als ständig darauf achten zu müssen, ja nicht irgendwelche Grenzen zu erreichen. Und das soll dann auch noch, trotz unterschiedlicher Leistungsfähigkeiten, für alle drei gelten. Ich meine, bei diesen drei grundlegend verschiedenen Aufgabengebieten wird man es wohl kaum hinkriegen, dass für jeden dasselbe herausspringt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Ist das Scheinselbstständigkeit bzw. legal?
Ja, tatsächlich! Also tatsächlich, dass es legal ist.
Obs unglaublich gewinnbringend ist, ist auch beantwortet: Jein. Im Familienverbund wo bestimmte Kostenstellen der Haushaltswirtschaft gemeinsam genutzt werden, bringts jedenfalls was (sofern man sein Business überhaupt so aufbauen kann,... aber davon bin ich ja hypothetischerweise ausgegangen

Wenn 1 Person 80m² braucht und jeder dafür 1200€ Miete zahlt, dann sinds bei 3 Personen 3600€ Miete (jeder hat eine eigene Wohnung).
Aber 3 Personen (zb. Familie) können auch auf 100m² leben und zahlen halt...was weiß ich....1400€ für die eine Wohnung...
Lebensmittelkosten, die mittlerweile auch unverschämt teuer geworden sind, sind in der Gemeinschaft auch niedriger als einzeln.
Genauso Energiekosten..
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