Efeu wächst durch den Zaun
Efeu wächst durch den Zaun
Von meinem Grundstück wächst Efeu durch den Zaun auf das Nachbargrundstück. Muss ich es entfernen oder der Nachbar?
Re: Efeu wächst durch den Zaun
Kletterpflanzen gelten als unmittelbare Zuleitung, die eigentlich unzulässig ist (§ 364 Abs.2 letzter Satz ABGB). Lässt der Nachbar das Weiterklettern zu, muss nichts entfernt werden. Andernfalls kann er die Unterlassung und Beseitigung verlangen. Auf dem eigenen Grundstück kann jeder den Efeu zurückschneiden. Möchtest Du es auf seinem Grundstück tun, bräuchte es seiner Zustimmung.
Zuletzt geändert von alles2 am 13.10.2024, 10:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Efeu wächst durch den Zaun
Danke, verstanden. Wenn er mich rüberlässt, muss ich den Efeu also ausreißen. Was aber, wenn er mich nicht rüberlässt?
Re: Efeu wächst durch den Zaun
Bin mir jetzt nicht sicher, ob das jetzt theoretischer Natur ist oder wir schon im Konkreten sind. Aber das klingt nach keiner guten Gesprächsbasis. Der Nachbar kann ansonsten die überwachsenden Triebe selbst abschneiden oder er bestellt einen Gärtner und stellt es Dir in Rechnung. Schließlich hat sich der Eigentümer der emporrankenden Pflanze einer Besitzstörung schuldig gemacht, was ein unberechtigter Eigentumseingriff darstellt und der betroffene Nachbar auf Grundlage des § 354 und § 362 ABGB mit einer Klage nach § 523 ABGB abwehren kann. Kann die Rankpflanze nicht anders als zum Nachbarn wachsen, wird es auf die komplette Entfernung dieser hinauslaufen. Sollte es beispielsweise ein Mauerwerk beschädigen, kann Schadensersatz verlangen werden, was man auch nicht vergessen darf.
Zuletzt geändert von alles2 am 14.10.2024, 01:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Efeu wächst durch den Zaun
Wir sind schon im Konkreten . Ich weiß jetzt, wie ich dranbin und rede morgen mit dem Nachbarn. Sicher soll das Efeu nur bei mir wachsen, aber ich habe geschlampt und übersehen, dass es auch unter dem Zaun durchgekrabbelt ist . Danke!
Re: Efeu wächst durch den Zaun
Mein Grundstück hat zum Nachbarn hin eine hässliche Betonmauer. Die habe ich mit Efeu begrünt und verschlampt, dass er mittlerweile rübergewachsen ist. Ok, Efeu ist abgeschnitten, alles wieder ok. Jetzt will der Nachbar aber, dass ich den Efeu auch auf meiner Seite von der Mauer wegnehme, er hätte die Mauer seinerzeit als Schutz gegen den Hund meiner Vorbesitzer gebaut, es wäre "seine" Mauer. Allerdings steht die Mauer nicht auf seinem, sondern auf meinem Grundstück. Stünde sie auf seinem, hätte er Recht. Da sie aber auf meinem steht, kann ich da auf meiner Seite nicht machen, was ich will?
Re: Efeu wächst durch den Zaun
Wenn es so wäre, wie er behauptet, sollte er das schon irgendwie belegen können. Es könnte genauso gut sein, dass er zwar - auf eine Vereinbarung mit den Vorbesitzern hin - das Mauerwerk auf seine Kosten hat errichten lassen, aber er es daraufhin ihnen überlassen bzw. "geschenkt" hat. Dann dürftest Du es bepflanzen, wie Du möchtest, wobei der nachbarschaftliche Immissionsabwehranspruch nach § 364 Abs.2 und 3 ABGB und das Recht auf Selbsthilfe nach § 422 ABGB zu beachten wäre. Wie es sich mit der Mauer wirklich verhält, würde ich mit den vorherigen Eigentümern der Liegenschaft klären, weil sie Dich in solchen Belangen hätten aufklären sollen, um eben genau solche potentielle Nachbarstreitigkeiten zu vermeiden. Es geht nämlich auch um die Frage, ob Du darauf bestehen könntest, dass die Mauer wegkommt, nachdem es den eigentlichen Zweck nicht mehr dienen könnte.
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Re: Efeu wächst durch den Zaun
Weg soll die Mauer ja nicht, begrünt und als Sichtschutz ist sie ja ok. Wenn ich sie so lasse, also auf meinem Grundstück und mit Efeu, kann er mir da trotzdem Ärger machen? Gekauft habe ich vor 35 Jahren, die Vorbesitzer kann ich nicht mehr fragen, die sind gestorben.
Re: Efeu wächst durch den Zaun
Die Entfernung der Mauer war nicht das vordergründige Argument, sondern die Frage hinsichtlich der Zulässigkeit könnte sich ergeben, wenn es doch in irgendeiner "abstrakten" Form dem Nachbarn gehören sollte.
Also wenn der Erwerb so lange her ist und Du im guten Glauben darüber warst, dass alles auf dem Grundstück Dir gehört, dann hat sich die Frage erübrigt, wem was gehört. Außer in den Fällen des bereits Genannten wüsste ich nicht, wie er Dir aktuell noch was "vorschreiben" könnte. Den Eigentum hast Du Dir zumindest ersessen. Wer weiß, welche psychischen Tricks der Nachbar anwendet, um Dich dazu zu bewegen, was er möchte, sofern er mit der juristischen Sachlage eigentlich vertraut wäre und sich nun dumm stellt.
Also wenn der Erwerb so lange her ist und Du im guten Glauben darüber warst, dass alles auf dem Grundstück Dir gehört, dann hat sich die Frage erübrigt, wem was gehört. Außer in den Fällen des bereits Genannten wüsste ich nicht, wie er Dir aktuell noch was "vorschreiben" könnte. Den Eigentum hast Du Dir zumindest ersessen. Wer weiß, welche psychischen Tricks der Nachbar anwendet, um Dich dazu zu bewegen, was er möchte, sofern er mit der juristischen Sachlage eigentlich vertraut wäre und sich nun dumm stellt.
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Re: Efeu wächst durch den Zaun
Wenn die Mauer eindeutig vermessen auf meinem Grundstück steht, kann ich doch auf meiner Seite anbringen, was ich will?
Re: Efeu wächst durch den Zaun
Ich vermute, Du kannst mir gerade nicht folgen. Es könnte ja sein, dass auf Deinem Grundstück etwas steht, was rein rechtlich gar nicht Dir gehört, ohne dass Du davon gewusst hast, es dafür aber eine Vereinbarung bzw. einen Vertrag gibt oder dies in irgendeiner Form im Grundbuch steht. In der Annahme, dass Du die Grundbuchseinträge kennst, und nachdem der Grundstückserwerb schon so lange zurückliegt, was hier erst später hervorkam, bin ich auch der Meinung, dass Dir der Nachbar nichts vorzuschreiben hat.
Zuletzt geändert von alles2 am 14.10.2024, 14:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Efeu wächst durch den Zaun
Ja, so könnte man es auch interpretieren
Egal wie, die Mauer steht auf meiner Seite und ich kann auf meiner Seite machen, was ich will und darauf kommt es mir an. Im Grundbuch steht nichts und eine Mauer braucht auch keine Baugenehmigung. Wenn es eine Vereinbarung zu meinen Gunsten gäbe, sagt mir der Nachbar sicher nichts davon. Der Nachbar ist eigensinig und schwierig, aber nicht bösartig. Danke für deine Hilfe!
Egal wie, die Mauer steht auf meiner Seite und ich kann auf meiner Seite machen, was ich will und darauf kommt es mir an. Im Grundbuch steht nichts und eine Mauer braucht auch keine Baugenehmigung. Wenn es eine Vereinbarung zu meinen Gunsten gäbe, sagt mir der Nachbar sicher nichts davon. Der Nachbar ist eigensinig und schwierig, aber nicht bösartig. Danke für deine Hilfe!
Re: Efeu wächst durch den Zaun
Historisch war es so, dass der Nachbar 4 Jahre lang zugesehen hat, wie der Efeu auf sein Grundstück gekrabbelt ist. Jetzt will er, dass ich ihn entferne. Da Efeu eine "unmittelbare Zuleitung" ist, muss ich das und habe ihn auch schon ausgerissen. Was aber, wenn mittlerweile mein Efeu drüben Wurzeln geschlagen hat, weil 4 Jahre nichts gemacht wurde? Muss ich da auch ran?
Re: Efeu wächst durch den Zaun
Nach dem Selbsthilferecht gemäß § 422 Abs.1 ABGB kann jeder Eigentümer die in seinen Grund eindringenden Wurzeln eines fremden Baumes oder einer anderen fremden Pflanze aus seinem Boden entfernen und die über seinem Luftraum hängenden Äste abschneiden oder sonst benützen. Dabei hat er aber fachgerecht vorzugehen und die Pflanze möglichst zu schonen. Im Absatz 2 heißt es weiter, dass die für die Entfernung der Wurzeln oder das Abschneiden der Äste notwendigen Kosten der beeinträchtigte Grundeigentümer zu tragen hat. Sofern diesem aber durch die Wurzeln oder Äste ein Schaden entstanden ist oder offenbar droht, hat der Eigentümer des Baumes oder der Pflanze die Hälfte der notwendigen Kosten zu ersetzen. Daher geht es immer um die Frage, ob durch die Wurzelausläufer und die daraus emporwachsenden Triebe ein massiv beeinträchtigender Zustand vorliegt, welcher die ortsübliche Benutzung der Liegenschaft beeinflusst, weil der Überwuchs dann als unzulässige unmittelbare Zuleitung gemäß § 364 Abs.2 zweiter Satz ABGB zu qualifizieren wären.
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Re: Efeu wächst durch den Zaun
Ach so, ich dachte bisher, Efeu wäre prinzipiell eine unmittelbare Zuleitung von mir zum Nachbarn, die ich auf alle Fälle entfernen muss. In der Nutzung seines Grundstücks wird er nicht beeinträchtigt, der Efeu schlängelt sich unten unter seiner Thujenhecke hervor. Er hätte ihn gerne abreissen können, das hat er aber nicht gemacht, sonden immer nur über den Zaun gebrüllt, mein Efeu wäre eine "Zumutung". Ich habe alles bei ihm rausgerissen, weiß aber nicht, ob der Efeu in den 4 Jahren auf seinem Grundstück Wurzeln geschlagen hat und bei ihm wiederkommt. Von mir kommt kein neuer Efeu mehr durch den Zaun, dafür sorge ich.
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