Die Fenster in der Wohnung, in der ich zur Miete wohne, sind schon lange undicht, so dass es im Winter ziemlich reinzieht und auch keine Lärmdämmung gegeben ist. Ich bin bzgl. Heizkosten bereits sehr, sehr hoch eingestuft (150 euro pro Quartal für eine 33qm Wohnung!). Ich werde vom Vermieter seit einem Jahr immer wieder vertröstet, doch es passiert einfach nichts. Wie ich kann ihn unter Druck setzen, ohne mir selbst "ins Bein zu schneiden"?
Danke und LG
Undichte Fenster
RE: Undichte Fenster
Angenommen (wie ich vermute) dass du den Vermieter bisher nur telefonisch oder persönlich, nicht aber schriftlich, kontaktiert hast, vergessen wir alles was bisher passiert ist und:
A) Du schreibst einen eingeschriebenen Brief an den Vermieter mit einer Schachverhaltsdarstellung und gibt ihm 14 Frist um die Fenster zu reparieren, bzw. dicht zu machen. Nun, ob die Fenster ausgetauscht werden müssen oder nur repariert werden, ist ein Problem des Vermieters:
B) Nach 14 Tagen schreibst du ihn wieder einen Brief und gibst ihm bekannt, dass du gem. 1096 ABGB deine Bruttomiete auf 50% einseitig reduzieren wirst. Du musst den Anfangstermin (nächsten fälligen Termin) benennen und auch schreiben dass es so bleiben wird solang die Fenster undicht sind.
C) Parallel darauf, brauchst du Beweise dafür, dass die Fenster tatsächlich so schlecht sind wie du es meinst. Temperaturen kann man nicht fotografieren, ab die Fenster sehr wohl, eventuell auch Nassstellen, Zeugenadresse notieren, Aufzeichnung der inneren Temperatur aufschreiben, usw.
D) Die Miete solltest du tatsächlich reduzieren, wenn der Vermieter sich nicht angesprochen fühlt.
E) Dazu (wenn du in Wien zu Hause bist) solltest du dringend eine Mieterorganisation, oder die MA-50 (ehemalige MA-16) und dich beraten lassen. Sonst am Land, am meisten am Dienstag (Amtstag) beim zuständigen Bezirksgericht. Es steht dir frei einen Antrag auf Durchführung von notwendigen Erhaltungsarbeiten im Haus einzubringen. Die Vorgangsweise hat keine direkte Verbindung zur Reduzierung des Mietzinses, aber zeigt wohl dein Interesse um die Beseitigung des Problems. In der Regel führen solche Verfahren leider zu gar nichts, außer dass du die Behörde damit beschäftigt und der Vermieter eine Frist zur Fensterreparatur auferlegt bekommt und dazu eine harmlose Strafedrohung, welche wiederholte wird (die Drohung, nicht die Strafe). Mit Glück aber, kannst du einem Vergleich mit dem Vermieter erreichen und die Fenster werden dann repariert.
F) Last but not least, denk daran, dass alles was du unternimmst, muss vorher auf Richtigkeit überprüft werden. Alles mit festen Beweisen führen!!! Ansonst, musst du mit verlorenen Klagen rechnen und momentan (immer noch) werden Mietern sogar bei außerstreitigen Verfahren Kosten (bei Abweisung des Antrages) abgezockt!
MfG,
MEMIL
A) Du schreibst einen eingeschriebenen Brief an den Vermieter mit einer Schachverhaltsdarstellung und gibt ihm 14 Frist um die Fenster zu reparieren, bzw. dicht zu machen. Nun, ob die Fenster ausgetauscht werden müssen oder nur repariert werden, ist ein Problem des Vermieters:
B) Nach 14 Tagen schreibst du ihn wieder einen Brief und gibst ihm bekannt, dass du gem. 1096 ABGB deine Bruttomiete auf 50% einseitig reduzieren wirst. Du musst den Anfangstermin (nächsten fälligen Termin) benennen und auch schreiben dass es so bleiben wird solang die Fenster undicht sind.
C) Parallel darauf, brauchst du Beweise dafür, dass die Fenster tatsächlich so schlecht sind wie du es meinst. Temperaturen kann man nicht fotografieren, ab die Fenster sehr wohl, eventuell auch Nassstellen, Zeugenadresse notieren, Aufzeichnung der inneren Temperatur aufschreiben, usw.
D) Die Miete solltest du tatsächlich reduzieren, wenn der Vermieter sich nicht angesprochen fühlt.
E) Dazu (wenn du in Wien zu Hause bist) solltest du dringend eine Mieterorganisation, oder die MA-50 (ehemalige MA-16) und dich beraten lassen. Sonst am Land, am meisten am Dienstag (Amtstag) beim zuständigen Bezirksgericht. Es steht dir frei einen Antrag auf Durchführung von notwendigen Erhaltungsarbeiten im Haus einzubringen. Die Vorgangsweise hat keine direkte Verbindung zur Reduzierung des Mietzinses, aber zeigt wohl dein Interesse um die Beseitigung des Problems. In der Regel führen solche Verfahren leider zu gar nichts, außer dass du die Behörde damit beschäftigt und der Vermieter eine Frist zur Fensterreparatur auferlegt bekommt und dazu eine harmlose Strafedrohung, welche wiederholte wird (die Drohung, nicht die Strafe). Mit Glück aber, kannst du einem Vergleich mit dem Vermieter erreichen und die Fenster werden dann repariert.
F) Last but not least, denk daran, dass alles was du unternimmst, muss vorher auf Richtigkeit überprüft werden. Alles mit festen Beweisen führen!!! Ansonst, musst du mit verlorenen Klagen rechnen und momentan (immer noch) werden Mietern sogar bei außerstreitigen Verfahren Kosten (bei Abweisung des Antrages) abgezockt!
MfG,
MEMIL
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