Verleumdung Missbrauch

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1984
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Verleumdung Missbrauch

Beitrag von 1984 » 03.10.2024, 12:14

Hallo,

ich war 14 Jahre in einer Beziehung mit Partnerschaftsgewalt. Wir haben 2 Kinder. Ich habe den Vater 5 Jahre nach der Trennung angezeigt.
Er hat alles verleugnet und gelogen. Strafanzeige ist eingestellt.
In seinem Darlegungsschreiben an die Staatsanwaltschaft schrieb er, dass ich von meinem Vater missbraucht worden sei und deswegen psychisch traumatisiert und nicht ganz zurechnungsfähig sei.

Ist das Verleumdung oder üble Nachrede? Was kann ich machen?

Wäre für eine Antwort dankbar



alles2
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Re: Verleumdung Missbrauch

Beitrag von alles2 » 03.10.2024, 14:59

Zunächst einmal gilt es herauszufinden, nach welchem Straftatbestand ermittelt und warum das Verfahren eingestellt wurde. Handelt es sich um häusliche Gewalt bzw. fortgesetzte Gewaltausübung nach § 107b StGB (ohne Absatz 3a und 4) und ist die letzte Handlung des Ex über 5 Jahre her, könnte nach § 57 Abs.3 dritter Fall StGB die Verjährung eingetreten sein. Sollte das nicht aus dem Schriftstück ersichtlich sein, kann innerhalb von zwei Wochen ab dessen Zustellung die erweiterte Einstellungsbegründung beantragt werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

1984
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Re: Verleumdung Missbrauch

Beitrag von 1984 » 03.10.2024, 17:39

In der Strafanzeige ging es um fortgesetzte Gewaltausübung.

Das Strafverfahren ist mit folgender Begründung eingestellt worden.

Beweisgründen gemäß § 190 Z 2 StPO eingestellt, weil der
Beschuldigte sich leugnend verantwortete, keine objektiven Beweismittel hinsichtlich der
erfolgten Gewaltausübungen vorliegen und die einvernommenen Zeugen keine
unmittelbaren Wahrnehmungen ...

Aber in seiner Darlegung schreibt er, dass ich von meinem Vater missbraucht worden bin. Das stimmt nicht. Kann ich dagegen vorgehen?

Meine Anwältin erklärte mir, dass ein Antrag auf Fortführung der Anzeige nur mit "richtigen" Beweisen sinnvoll ist. Weil er mich auch auf Verleumdung angezeigt hat, und ich ziemlich schräge Erfahrungen mit dem Familiengericht habe, das mir überhaupt nichts glaubt und den Gewalthintergurnd im Kontaktrechtsverfahren ignoriert, wagte ich nicht den Antrag auf Fortführung zu stellen. Im schlimmsten Fall hätte es mir laut Anwältin passieren können, dass ich wegen Verleumdung schuldig gesprochen werde, wenn er freigesprochen wird...

Ich bin vollkommen schockiert, erstaunt, verwirrt, enttäuscht wie wenig Handhabe man als Frau und Opfer eines Partnerschaftsgewaltausübenden Täter hat.

Könnte ich den Mann anzeigen oder müsste mein Vater ihn wegen Verleumdung anzeigen? Ist es bei mir üble Nachrede und bei meinem Vater Verleumdung?

alles2
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Re: Verleumdung Missbrauch

Beitrag von alles2 » 04.10.2024, 00:50

Warum die Straftatbestände der üblen Nachrede und Verleumdung für mich nicht erkennbar sind, wird hier beschrieben:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=15&t=24061

Frauen können oft sehr geschickt und kreativ sein, wenn es darum geht, das eigene Kind vom Vater fernzuhalten. Dabei sind die Ex-Partner die Opfer und ausnahmsweise nicht das einstige weibliche Pendant. Ich könnte Bücher darüber schreiben. Auch einem Gericht ist sowas nicht fremd. Als neutrale Leser müssen wir dabei - um es in den Stehsätzen eines Fußball-Trainers zu sagen - die Kirche im Dorf lassen.
Erst vor wenigen Wochen wurde am Wiener Landesgericht ein 22-jähriger Slowake nach einer 2-monatigen Untersuchungshaft im Zweifel freigesprochen, nachdem die wohl eifersüchtige Freundin ihn der fortgesetzten Gewalt wahrheitswidrig bezichtigt hatte und sie sich bei ihren Aussagen zunehmend in wesentliche Widersprüche verstrickte. Im Netz findet man genug Artikel dazu, wenn man etwaige Stichworte um "Ich küsse den Boden" ergänzt. Frauen sind schon teilweise selber schuld, wenn ihnen nicht uneingeschränkt Glauben schenkt, weil auch sie wissen, wie sie ihren Status ausnutzen können.

Du klammerst Dich an Details, die in der Sache nicht von Bedeutung sind. Auch wenn Dich Dein Vater nicht missbraucht hat, wissen wir nicht, in welchem Zusammenhand der frühere Partner diese Aussage getätigt hat.
Noch dazu wird man sich überlegt haben (falls es nicht vorher begründet wurde), warum Du erst nach 5 Jahren mit der Anzeige angetanzt bist, was die Feststellung von Verletzungen ungleich schwieriger macht. Die dabei oft bemühte These der emotionalen Abhängigkeit zum Ex oder die Angst vor ihm scheidet vermutlich aus. Wenn wer dies lebensnah und vorausschauend betrachtet, würde ergründet werden, was in dieser Zeit war. Nur als Beispiel...eine Kindsmutter möchte ein Kontaktrecht zum Kindsvater vereiteln und dringt mit ihrem Vorhaben nicht durch. In ihrer Wut lässt sie sich dazu hinreißen, bei der nächsten Polizeiinspektion anzutanzen, um ihn gehörig anzupatzen, indem der Vater dem Kind nicht guttun würde. Welches Bild man dabei abgibt, braucht nicht weiter behandelt werden. Ein Richter würde selbst bei einem reumütigen Geständnis über die verleumderische Aussage nicht immer ohne Verurteilung auskommen, zumal dadurch die Exekutive und Justiz beschäftigt worden ist und der Beschuldigte der Gefahr einer Verurteilung ausgesetzt wurde.

An der Begründung der Staatsanwaltschaft oder Einschätzung der Anwältin hätte ich nichts zu rütteln. Üblicherweise bräuchte es für die Glaubwürdigkeit diverse Bilder von den Verletzungen (Hämatome usw.); nicht irgendwelche aus dem Jahre Schnee, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der angeblichen Tat stehen. Auch Befunde von Ärzten mit zeitlicher Nähe würden nicht schaden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

1984
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Re: Verleumdung Missbrauch

Beitrag von 1984 » 04.10.2024, 11:07

Hallo alles 2,

huihuihui.....

Ich finde Ihre Antwort ziemlich unverschämt und unpassend. Sie haben keinen Einblick in meinen Fall.

Grundsätzlich:
Natürlich gibt es diese Fälle, bei denen rachsüchtige Frauen auf diese Art agieren.
Dennoch gibt es deutlich mehr Fälle, bei denen tatsächlich Gewalt gegen Frauen ausgeübt wird und wurde. (Die wenigsten davon werden angezeigt, da eben meistens genau das passiert, was mir passiert ist.)

Außerdem könnten sich besser kundig machen bezüglich der psychologischen Mechanismen von Gewaltopfern. Das könnte Ihre Sichtweise verändern.

alles2
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Re: Verleumdung Missbrauch

Beitrag von alles2 » 04.10.2024, 12:24

Kann nicht ganz folgen, warum Du Dich persönlich angegriffen fühlst. Dabei hatte ich nur einen Auszug geliefert, was sich da draußen alles abspielt. Du bist doch diejenige, die offenkundig zumindest teilweise kein Verständnis für etwaige Entscheidungen der Justiz aufbringt. Ich wollte die Sachlage beschwichtigen und näherbringen, warum Beweismittel derart von Belang sind. Hättest Du es akzeptiert, hättest Dich mit der Begründung der Staatsanwaltschaft und Deiner Anwältin abgefunden. Unser System ist eben wie es ist und das hat man zu respektieren. Was Dein Freund, der kein Jurist ist, womöglich beiläufig erwähnt haben dürfte, tut hier nichts zur Sache, solange es keine Konsequenzen oder den Ausschlag für irgendwelche eingestellten Maßnahmen gegeben hat.

Selbstverständlich bin ich mit Deinem Fall nicht betraut, weshalb ich Fragen gestellt habe, die relevant sein könnten und Du dem als juristische Laie keine Bedeutung beigemessen haben könntest. Außerdem bin ich nicht dazu da, um wem unnötige Hoffnungen zu machen (vereinzelt können das Anwälte besser, die damit Geld verdienen wollen), sondern den Ratsuchenden die Augen zu öffnen, was mir wohl erlaubt sein darf. Werde nicht anderen nach dem Mund reden, um es ihnen genehm zu machen. Wenn ein Anwalt das aussprechen würde, was er sich denkt, könnte das Folgen für in haben (schlechte Mundpropaganda, negativen Bewertung auf Google ...). Das habe ich nicht zu befürchten, weshalb ich freier von der Leber weg schreiben kann.

Ich bin nicht der "Weißer Ring" oder ein Mitarbeiter der Frauenhelpline oder dem HelpChat. Kümmern kann und will ich mich auch nicht um jede Angelegenheit. Es wäre aber an Dir gelegen, mir mehr Einblick in die psychologischen Mechanismen von Gewaltopfern zu gewähren, wenn Du auf meine Anregung eingegangen wärst, warum erst nach 5 Jahren Anzeige erstattet worden ist.

Passt schon, nichts zu danken, der Nächste...
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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