Die neue Hausverwaltung verlangt von meinem Sohn, dass er 2 Tage vor dem Monatsende die Schlüssel übergibt und die Wohnung vollends freigibt. Muss er daruf eingehen?
Auszug
RE: Auszug
Wenn Ihr Sohn die vertragliche Berechtigung hat, die Wohnung bis zum Monatsende (zB August 2006) gemietet zu haben, dann braucht er mE die Schlüssel nicht schon zwei Tage vorher zurückzugeben.
Man sollte sich auf eine gemeinsame Begehung der Wohnung, ob sie in Ordnung zurückgegeben wurde, anläßlich der Schlüsselrückgabe, einigen können, und das könnte auch ein Termin sein, der evtl. etwas vorher gelegen sein könnte als - ich drücke es jetzt überspitzt aus - 31.8., 23.59 Uhr.
Wenn Ihr Sohn Hinterhältigkeiten bzw. Unbilliges seitens der Hausverwaltung befürchtet und telefonische Einigungsversuche auf einen Rückgabetermin nichts fruchten sollten, sollte man sich auf eine Auseinandersetzung, die bis vor Gericht gehen kann, gefaßt machen und vorsorglich eine Rechtsanwaltskanzlei aufsuchen odee einen Mieterschutzverband.
Im konkreten Fall könnten ja Interessenskonflikte bestehen bzw. Streitigkeiten über Kaution, Wohnungszustand, Mietzinsdauer, die durch ein Nichteingehen Ihres Sohnes auf die Forderung der neuen Hausverwaltung verstärkt werden, - oder es könnte auch sein, das selbst bei einem Eingehen seinerseits er nicht so leicht zu seinen Rechten kommen mag, - das alles läßt sich naturgemäß aus einer solchen Forumsanfrage nicht herauslesen.
akita
Man sollte sich auf eine gemeinsame Begehung der Wohnung, ob sie in Ordnung zurückgegeben wurde, anläßlich der Schlüsselrückgabe, einigen können, und das könnte auch ein Termin sein, der evtl. etwas vorher gelegen sein könnte als - ich drücke es jetzt überspitzt aus - 31.8., 23.59 Uhr.
Wenn Ihr Sohn Hinterhältigkeiten bzw. Unbilliges seitens der Hausverwaltung befürchtet und telefonische Einigungsversuche auf einen Rückgabetermin nichts fruchten sollten, sollte man sich auf eine Auseinandersetzung, die bis vor Gericht gehen kann, gefaßt machen und vorsorglich eine Rechtsanwaltskanzlei aufsuchen odee einen Mieterschutzverband.
Im konkreten Fall könnten ja Interessenskonflikte bestehen bzw. Streitigkeiten über Kaution, Wohnungszustand, Mietzinsdauer, die durch ein Nichteingehen Ihres Sohnes auf die Forderung der neuen Hausverwaltung verstärkt werden, - oder es könnte auch sein, das selbst bei einem Eingehen seinerseits er nicht so leicht zu seinen Rechten kommen mag, - das alles läßt sich naturgemäß aus einer solchen Forumsanfrage nicht herauslesen.
akita
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 19 Gäste