Kaution

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JUSLINE
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Kaution

Beitrag von JUSLINE » 03.08.2006, 15:32

Wie lange kann sich die Hausverwaltung meine Kaution einbehalten? Die ordentliche Wohnungsrückgabe erfolgte am 14. Juni mit Übergabeprotokoll ohne Mängel. Nach 3 Wochen rief ich an und da wurde mir mittgeteilt, dass eine Armatur kaputt und ein Abfluß verstopft war und dies mir noch von der Kaution abgezogen wird. Mittlerweile habe ich nach nochmaligen Anruf diese Woche erfahren, dass mittlerweile auch noch eine kaputte Bodenfliese und ein abgesplitterter Emaillack in der Badewanne gefunden wurde, der mir auch noch abgezogen werden soll. Die Wohnung ist in einem Altbau und die genannten Schäden waren von Anfang an vorhanden aber nur mit Foto dokumentiert. Können die jetzt wirklich die gesamte Wohnung auf meine Kosten renovieren? Ich habe 2,5 Jahre dort gewohnt und die Miete ist in diesem Zeitraum 4 Mal gestiegen.



bitte um rat, danke!




MEMIL
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RE: Kaution

Beitrag von MEMIL » 05.08.2006, 08:56

Nach der herrschenden Judikatur soll die Kaution spätestens 14 nach Rückgabe des Objektes zurückerstattet werden. Ein verstopftes Rohr ist kein Mängel, sondern eine Sache des Vermieters selbst. Auch kaputte Fliese (ein oder anderer) wird von der Judikatur als „natürliche Abnutzung“ betrachtet und kann aus der Kaution nicht abgezogen werden.

Ich empfehle Ihnen sofort einen eingeschriebenen Brief and die Hausverwaltung zu schreiben und Ihre Kontonummer bekannt geben, mit der Aufforderung die Kaution dort innerhalb 3 Tagen einzubezahlen. Dann gehen Sie am einen Dienstag, am Vormittag, zum Bezirksgericht (alle Unterlagen mitnehmen) und bringen Sie eine protokollarische Mahnklage ein. Sie gewinnen mit großer Wahrscheinlichkeit.

MFG,

MEMIL


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JUSLINE
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RE: Kaution

Beitrag von JUSLINE » 07.08.2006, 07:44

Danke für die Auskunft. Der eingeschriebene Brief ist letzte Woche schon aufegeben worden, nur ich wusste nicht, dass ich sofort aufs Gericht gehen kann. Wäre vorher noch zu einem Anwalt.

Nochmals Danke für die rasche Antwort!



mfg



Toni


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