Hy,
Hätte eine Frage bzgl. gerichtliche Kündigung, muss man die Kosten dafür selbst leisten? Und bei einer gerichtl. Kündigung muss man die 3 monatige Kündigungsfrist auch einhalten?
Eine weitere Frage hätte ich noch, wenn ich eine mündliche Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen habe bzgl. Kündigung, ist das möglich das er es sich dann doch wieder anders überlegt?
Danke,
lg.
Kündigung
RE: Kündigung
Zu Frage der Kosten: Leider ja! Wer beim Gericht kündigen muss, muss auch die Gebühr (um die ca. 50 Euro) dort bezahlen.
Zu Frage der mündlichen Vereinbarung: Leider auch ja! Eine Kündigung kann nur durchgesetzt werden, wenn diese gerichtlich unangefochten ausgesprochen wurde. Sie können Schadensersatz beanspruchen (schwammiges Verfahren, schwer zu gewinnen), wenn Sie aus einer nicht eingehaltenen außergerichtlichen Vereinbarung Schaden erlitten haben, die Kündigung können Sie nur gerichtliche erzwingen.
MFG,
MEMIL
Zu Frage der mündlichen Vereinbarung: Leider auch ja! Eine Kündigung kann nur durchgesetzt werden, wenn diese gerichtlich unangefochten ausgesprochen wurde. Sie können Schadensersatz beanspruchen (schwammiges Verfahren, schwer zu gewinnen), wenn Sie aus einer nicht eingehaltenen außergerichtlichen Vereinbarung Schaden erlitten haben, die Kündigung können Sie nur gerichtliche erzwingen.
MFG,
MEMIL
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