Hallo
Ich hätte eine wichtige Frage. Ich bin Mieter einer Wohnung und habe vor ca. 1 1/2 Jahren eine Familie mit zwei Kindern bei mir aufgenommen da sie zu dieser Zeit keine Wohnung hatten. Nun bin ich aber schon seit ca 4 Monaten umgezogen und hab mich jetzt auch umgemeldet, und hab der Familie 3 Monate Zeit gegeben sich eine neue Wohnung zu suchen. Dies erfolgte in schriftlicher Form mit Kündigungsdatum 31.8. Da es Probleme mit der Bezahlung der Miete gibt und ich mir eine neue Wohnung mit meiner Lebensgefährtin gesucht habe blieb mir keine andere Wahl.
Da sie nur Hauptgemeldet sind und keinerlei Verträge mit Ihnen abgeschlossen wurde, weder von mir noch von der Genossenschaft, hab ich doch das Recht meine Wohnung ganz normal zu kündigen? Mir entstehen dadurch ja keinerlei verpflichtungen, oder?
lg
Martin
Kündigung
RE: Kündigung
Ja, du kannst dein Mietverhältnis bei der Genossenschaft aufkündigen. Besser geschrieben: du kannst gar nicht anderes tun, weil du dich aus der Wohnung abgemeldet hast, und mit der Abmeldung hast du den Anspruch auf das Mietverhältnis verloren (in diesem Fall!!!). Nach der Abmeldung erwirkt sich dein Mietverhältnis innerhalb 6 Monaten, weil mindestens sowiel plus einen Tag järhlich muss du in die Wohnung wohnen um die Wohnung nicht zu verlieren. Das Problem ist nur, dass du für die Rückgabe der Wohnung (besenrein, von Untermieter auch gekehrt) verantwortlich bist. D.h., du musst auch den Untermieter schnell herauskriegen oder bei der Genossenschaft nachfragen ob sie den Untermieter als Mieter aufnehmen wollen.
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