Hallo, und zwar hab ich folgendes Problem:
Ich habe vor kurzem einen Mietvertrag unterschrieben, welcher folgendes aussagt:
Und zwar geht es um ein Wohnhaus, welches in 2 selbsständige Wohnungen unterteilt ist. Ich miete das Erdgeschoss. Der Mietvertrag beginnt ab 1.5.2006 und ist auf 3 Jahre befristet. Wobei hier eine Anmerkung seitens der Vermieter vermerkt wurde: Befritet auf 3 Jahre ohne das es einer Kündigung bedarf. Die Vermieter argumentierten, dass sie es bevorzugen, alle 3 Jahre einen neuen Mietvertrag aufzusetzen.
So. Das eigentliche Problem liegt darin, dass ich bzw. meine Familie das Haus jetzt mal wohnbar gemacht haben. Sie fragen sich bestimmt, warum das? Tja, die Vermieter wollen absolut kein Geld investieren, wir waren auf das Haus angewiesen und die Miete beträgt nur 400 Euro (120 m²+Garten+Garagen). Wir haben nun in 3 Zimmern Estriche gemacht, sogut wie überall neue Böden gelegt (zum Großteil waren die alten nicht mehr begehbar), Tapeten runter, neu geweißelt, neues BAD, neue WC's und viele kleinere Sachen!
Weiters beinhaltet der Vertrag, dass nach Ende des Mietverhältnisses alles Verbesserungen ins Eigentum des Vermieters gehen, sozusagen kein Aufwandersatz geleistet wird.
Tja und jetzt kam mir dann der Gedanke: Die können uns einfach nach 3 Jahren rausschmeißen und haben ein viel schöneres Haus als vorher. Wir haben auf unsere Kosten investiert.Ich dachte halt immer, dass 3 Jahre OK sind, da dann eh automatisch eine Verlängerung stattfindet. Die Anmerkung, dass es keiner Kündigung bedarf, hab ich zuvor nicht wirklich registriert.
Jetzt bin ich mal draufgekommen, dass dieser Fall ja garnicht in das MRG fällt, sondern nur ins ABGB. Das MRG würde ja aussagen, dass man auf Aufwandersatz in taxativ aufgezählten Fällen nicht verzichten kann.
Was soll ich machen?Kann ich noch etwas machen?Bitte um rasche Hilfe!!!
Lg Mary!
befristeter Mietvertrag, Aufwandersatz
RE: befristeter Mietvertrag, Aufwandersatz
Du wirst nichts machen können - das hätte alles vorher geregelt gehört.
lg
Karli
lg
Karli
RE: befristeter Mietvertrag, Aufwandersatz
Genau das wollte ich schreiben. Die Sache ist leider aufgegessen.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste