Hallo,
ich habe gerade eine Situation miterlebt und dabei stellte sich mir die Frage: Wer zahlt den Einsatz?
Sachverhalt: Eine betrunkene Person liegt auf der Straße und schreit bzw. lacht laut vor sich hin, ist aber nicht verletzt. Die Polizei rückt an, spricht die betrunkene Person an, welche daraufhin laut wird und herumschreit. Die Person beginnt dann, die Polizeibeamten übelst zu beleidigen. Die Polizei hat mehrfach versucht, die Person nach Hause zu fahren, und verhielt sich dabei äußerst professionell und deeskalierend. Als die Person jedoch zunehmend aggressiv wurde, musste die Polizei schließlich einen Arrestwagen sowie eine zusätzliche Streife hinzurufen.
Daher habe ich folgende Fragen:
• Muss die betrunkene Person den Einsatz zahlen?
• Erwartet sie eine Strafe?
• Kann eine betrunkene Person wegen des Delikts der Ehrenbeleidigung belangt werden?
Vielen Dank im Voraus für die Klärung.
Betrunken - Polizeieinsatz.
Re: Betrunken - Polizeieinsatz
In so einem Fall kommt eigentlich nicht die Ehrenbeleidigung nach § 115 StGB zur Anwendung. Werden Beamte beleidigt, regelt es das Polizeistrafgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Ein Beispiel findest Du hier:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=694&p=54298
Kostenersatzpflichtig würde man laut § 92a Abs.1a SPG (Sicherheitspolizeigesetz) in erster Linie werden, wenn vorsätzlich falscher Alarm ausgelöst wird oder man sich zumindest grob fahrlässig einer Gefahr für Leben oder Gesundheit ausgesetzt hat.
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=694&p=54298
Kostenersatzpflichtig würde man laut § 92a Abs.1a SPG (Sicherheitspolizeigesetz) in erster Linie werden, wenn vorsätzlich falscher Alarm ausgelöst wird oder man sich zumindest grob fahrlässig einer Gefahr für Leben oder Gesundheit ausgesetzt hat.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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- Beiträge: 1
- Registriert: 02.10.2024, 12:07
Re: Betrunken - Polizeieinsatz.
In der von Ihnen beschriebenen Situation:
Kosten des Einsatzes: Die Kosten des Polizeieinsatzes bei Verstößen gegen die öffentliche Ordnung, einschließlich betrunkenem Verhalten, können manchmal der betreffenden Person in Rechnung gestellt werden, dies hängt jedoch von den örtlichen Gesetzen und der jeweiligen Situation ab.
Strafe: Die betrunkene Person kann je nach ihrem Verhalten mit einer Geldstrafe oder einer strafrechtlichen Anklage rechnen, insbesondere bei Beleidigung oder Widerstand gegen Polizeibeamte.
Beleidigung von Polizeibeamten: Auch im betrunkenen Zustand kann die Person für die Beleidigung oder verbale Misshandlung von Polizeibeamten zur Verantwortung gezogen werden, da dies in vielen Rechtsgebieten als Straftat (Ehrenbeleidigung) gilt.
Für Einzelheiten konsultieren Sie am besten die örtlichen Rechtsquellen.
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Shannon Slater
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Kosten des Einsatzes: Die Kosten des Polizeieinsatzes bei Verstößen gegen die öffentliche Ordnung, einschließlich betrunkenem Verhalten, können manchmal der betreffenden Person in Rechnung gestellt werden, dies hängt jedoch von den örtlichen Gesetzen und der jeweiligen Situation ab.
Strafe: Die betrunkene Person kann je nach ihrem Verhalten mit einer Geldstrafe oder einer strafrechtlichen Anklage rechnen, insbesondere bei Beleidigung oder Widerstand gegen Polizeibeamte.
Beleidigung von Polizeibeamten: Auch im betrunkenen Zustand kann die Person für die Beleidigung oder verbale Misshandlung von Polizeibeamten zur Verantwortung gezogen werden, da dies in vielen Rechtsgebieten als Straftat (Ehrenbeleidigung) gilt.
Für Einzelheiten konsultieren Sie am besten die örtlichen Rechtsquellen.
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