Als Eigentumerin in grundbuch von ehevermoegen

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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Sarah1
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Als Eigentumerin in grundbuch von ehevermoegen

Beitrag von Sarah1 » 04.08.2024, 01:57

Ich habe Fragen
Mein Mann hat drei Wochen vor unserer Heirat den Kaufvertrag „Grumdstück“ unterschrieben (aber er hatte vor der Heirat noch keine Zahlung geleistet).
Er ist also der Einzige als Eigentümer im Grundbuch.
Aber er hat seine erste Zahlung geleistet und auch alle Bankkredite in unserer Ehe bis jetzt.

Er hat also kein Anfangsgeld, aber er hat von seinen Eltern etwas Geld bekommen, um ihm bei der ersten Zahlung zu helfen, aber danach haben wir unser Einkommen zusammen verwendet, um die Bankkredite zu bezahlen.
Unter Ehevermoegen versteht man also alles, was wir während unserer Ehe sammeln.

Und darüber hinaus bauen wir das Haus in unserer Ehezeit und der Preiswert steigt 3 mal nach 10 Jahren.

Und wir haben auch Kinder.

Meine Frage =
Kann ich auch als Eigentümer in das Grundbuch einsteigen, da unser Gesamtpreis (wertsteigerung) höher wird als das, was wir zu Beginn investiert haben?
Weil momentan, es ist nur mein Mann im Grundbuch eingetragen.

Oder soll ich ohne seine Zustimmung ein Verrauungsverbot für ihn erlassen?
Weil er psychisch krank ist, Alkoholiker ist, oft aggressiv gegenüber der Familie und gewalttätig gegenüber (mir und meiner Familie) ist und er kann nicht gut denken kann.
Weil er nicht in der Lage ist, die richtigen, guten Entscheidungen für die Familie zu treffen.
Kann ich ohne seine Zustimmung ins Grundbuch kommen?
Und auch für meinen Sohn, der mit 6 Jahren noch klein ist?



alles2
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Re: Als Eigentümerin ins Grundbuch von Ehevermögen

Beitrag von alles2 » 04.08.2024, 11:27

Zur Sicherung der Ehewohnung kann ein richterliches Belastungs- und Veräußerungsverbots über die einstweilige Verfügung entsprechend § 382 Z 6 EO (Exekutionsordnung) erwirkt werden. Das würde ich mit dem Gericht klären, weil unter gewissen Umständen gar seine Entmündigung thematisiert werden könnte. Wie es sich im Scheidungsfall bzw. bei einer Vermögensaufteilung im Aufteilungsverfahren mit dem durch gemeinsame Leistungen der Ehegatten zurückzuführenden Wertsteigerung oder Zugewinnausgleich verhält, dazu gibt es hier genug Beiträge (siehe auch § 81 und 82 Ehegesetz EheG):

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=3&t=19905#p47149
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=19516
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=3&t=13095
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=3&t=9309

Daher würde ich mir dahingehend nicht zu viele Sorgen machen, solange Du den Nachweis erbringen kannst, in wie fern Du Dich an dem in seinem Eigentum stehenden Grundstück finanziell eingebracht hast. Auch der damit einhergehende Wertzuwachs oder die Werterhöhung der Liegenschaft würde zu Deinem Gunsten in die Aufteilung einbezogen werden.
Zuletzt geändert von alles2 am 04.08.2024, 13:53, insgesamt 2-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Sarah1
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Re: Als Eigentumerin in grundbuch von ehevermoegen

Beitrag von Sarah1 » 04.08.2024, 12:11

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Ja, ich muss das Verausserungsverbot alleine und ohne seine Zustimmung machen,

Weil da er mir gesagt hat, dass er Pläne hat, unser Haus zu verkaufen, und dass er es ganz einfach alleine und ohne meine Erlaubnis verkaufen möchte.

Wir haben keinen Ehevertrag.
Also teilen wir alles miteinander.
Und ich kann nicht als vielbeschäftigte Hausfrau arbeiten, ich muss unsere kleinen Kinder großziehen und mich um den Haushalt und den Haushalt kümmern.

Wir haben also keinen speziellen Finanzvertrag, um unsere Familienfinanzen zu regeln und die Bankkredite zu finanzieren.

Aber er sagte mir, dass er das Haus jederzeit ohne meine zustimmung verkaufen möchte,
Er sagte, er könne mir nicht vertrauen, dass ich meine Zustimmung geben könne, wenn er das Haus verkaufen müsse.
(Ich habe seine Worte mit seiner Erlaubnis vor Gericht aufgezeichnet und er erlaubt mir, ihn aufzuzeichnen)

Er sagte, ich müsse um seiner Eltern willen meine Zustimmung geben. Wenn nicht, werden seine Eltern aus dem Haus geworfen, aber das stimmt nicht in der Realität.

Da es nichts mit seinen Eltern zu tun hat, denn selbst wenn ich ihm meine Zustimmung gebe, das Haus zu verkaufen, werden seine Eltern niemals aus ihrem Haus geworfen.

Deshalb erschafft er so viele Lügen, weil er wahnhafte Angst vor etwas hat, das noch nicht da ist.
Das macht mir Sorgen um ihn.

Er erfindet gerne seine eigene fantasievolle Wahngeschichte, um mich dazu zu bringen, das zu tun, was er will, auch wenn er mich drängt, alles für seinen Willen zu tun und Gewalt auszuüben, bis ich es zu seinen Gunsten tun möchte.

Und auch wegen seine Alkohol probleme.

Danke.

alles2
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Re: Als Eigentumerin in grundbuch von ehevermoegen

Beitrag von alles2 » 04.08.2024, 13:48

Als wohnungsbedürftige Ehegattin hätte man gemäß § 97 ABGB einen Wohnungserhaltungsanspruch und kann gegen das Vorhaben des verfügungsberechtigten Ehegatten mit einer Unterlassungsklage und einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 382j Abs.1 EO antworten.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Sarah1
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Re: Als Eigentumerin in grundbuch von ehevermoegen

Beitrag von Sarah1 » 05.08.2024, 06:02

Vielen dank fuer Ihre Anworten,
Sehr gute informationen.

Ich hab noch Meine Frage, weil Ich bin noch nicht klar =

1. Ich (die Ehefrau) moechte wissen wegen meine recht als Ehefrau wegen Ehewohnungsrechs, und Ich brauche ein permanent richterliches Belastungs- und Veräußerungsverbots, in grundbuch OHNE mein ehemann zustimmung und auch Ohne "Loesungserklarung vertrag"
, zum unseres eheliches vermoegen und alles wertsteigerung ehevermoegen schutz geben und ehevermoegen verminderung schutz, ehewohnung (haus/ehewohnung) fuer unseres kinder / kinderwohl.

Weil er hat gesagt dass er will unseres haus verkaufen ohne meine zustimmung, jeder zeit.
Aber Ich will nicht weil es ist eine gewalt und drohung fuer mich und unseres eheliches kind.

Wegen seine gewalt und schwere unterdrueck,
Er war schon einmal muss raus von Ehewohnung (unseres haus / ehevermoegen) bei Polizei fuer 2 wochen (vertreten verboten und er muss in gewaltberatungen termin gehen).
Aber jetzt, er ist wieder zuerueck nach hause und mit uns wieder zusammen und noch verheiratet bis jetzt.

Aber wenn gewalt wieder passiert, daswegen Ich brauche unbedingt diese ein permanent richterliches Belastungs- und Veräußerungsverbots, in grundbuch OHNE mein ehemann zustimmung und auch Ohne "Loesungserklarung vertrag" ?

Aber bis jetzt, wir sind noch verheiratet. Geht das?

Stimmt das diese?
Sie = "Zur Sicherung der Ehewohnung kann ein richterliches Belastungs- und Veräußerungsverbots über die einstweilige Verfügung entsprechend § 382 Z 6 EO (Exekutionsordnung) erwirkt werden."


2. Ich moechte wissen meine recht als Ehefrau zum meine ehevermoegen schutz geben oder schutz zum ehevermogen verminderung.
Und auch ob ist diese eine Ehewohnungsrecht schutz fuer mich und unseres tochter?


Sie = "Als wohnungsbedürftige Ehegattin hätte man gemäß § 97 ABGB einen Wohnungserhaltungsanspruch und kann gegen das Vorhaben des verfügungsberechtigten Ehegatten mit einer Unterlassungsklage und einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 382j Abs.1 EO antworten."


Vielen dank nochmal 😊

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