Liebe Jusline Mitglieder!
Ich ersuche um Informationen betreffend einem Erbrecht:
Ich bin verheiratet, meine jetzige Gattin ist 14 Jahre jünger als ich und daher ist anzunehmen, dass ich auch vor ihr sterben werde.
Dazu erlaube ich mir nachfolgende Fragen zu stellen:
Wenn meine Gattin verstirbt, ich bereits vorher verstorben bin (wir haben keine gemeinsamen Kinder, sondern es gibt Kinder aus meiner 1. Ehe, sie hat keine eigenen Kinder) und meine Gattin möchte dass meine Kinder alles Erben, was muss bzw. sollte sie tun?
Sie hat einen Bruder welcher verheiratet und die Ehe kinderlos ist und auch kinderlos bleibt. Meine Gattin hat mehrere Cousinen in der Slowakei und möchte, dass diese nichts erben.
Wie soll bzw. muss sie vorgehen.
Ich möchte noch dazu anführen, dass ich mein Haus (war Alleinbesitzer auch gemäße Grundbuch) - vor meiner 2. Ehe mit meiner jetzigen Gattin - meinen Kinder überschrieben habe und im Grundbuch ist ein Wohnrecht für mich und meine Gattin vermerkt.
Dazu die Frage, sollten gemäß dem Erbrecht meine Kinder nicht alles vererbt bekommen, was muss sie tun, damit das im Haus verbliebene Mobilar, Kleidung usw. von meinem Kindern "entfernt" werden kann, sie sozusagen das Haus ohne Inhalt benützen können.
Recht herzlichen Dank für Informationen.
Christian Ursel
Erbrecht
Re: Erbrecht
Wenn ein Testament errichtet wird, wonach die Kinder die ganze Verlassenschaft zu gleichen Teilen erben sollen, tritt die gesetzliche Erbfolge nicht ein (§ 727 ABGB). Pflichtteilsberechtigt wäre von den Angehörigen Deiner jetzigen Gattin auch niemand (§ 757 ABGB).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Erbrecht
An "alles2"!
Konnte aus terminlichen Gründen erst jetzt Ihren Kommentar bzw. Ihre Auskunft hinsichtlich der Erbfrage lesen und möchte mich auf diesem Weg für Ihre Nachricht recht herzlichen bedanken.
MfG
eigenbau
Konnte aus terminlichen Gründen erst jetzt Ihren Kommentar bzw. Ihre Auskunft hinsichtlich der Erbfrage lesen und möchte mich auf diesem Weg für Ihre Nachricht recht herzlichen bedanken.
MfG
eigenbau
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