Ich würde gerne wissen, wenn man die Info eines Arztes bekommt, dass diverse Probleme aus einer OP vor 20 Jahren resultieren und man sollte einen Anwalt einschalten, ob die eigene Rechtschutzversicherung greift, auch wenn man diese erst vor 5 Jahren abgeschlossen hat.
Die Info hat man ja erst jetzt erhalten.
Danke !
rechti
Anfrage Rechtschutzversicherung - Vorfall vor 20 Jahren
Re: Anfrage Rechtschutzversicherung - Vorfall vor 20 Jahren
Eine Schadensersatzklage wegen einem ärztlichen Kunstfehler bzw. Behandlungsfehler verjährt gemäß § 1489 ABGB drei Jahre nach Kenntnis von Schaden und Schädiger, z.B. durch einen ärztlichen Befund oder ein Gutachten, wobei es eine absolute Verjährung von 30 Jahren ab Eintritt des Schadens zu berücksichtigen gilt. § 58a ÄrzteG (Ärztegesetz) beschreibt, unter welchen Umständen die Verjährungsfrist gehemmt werden kann. Daher kann ich mir schon vorstellen, dass der Rechtsschutz geltend gemacht werden kann, falls es von der Polizze gedeckt ist. Denn es kommt bei der Versicherung üblicherweise darauf an, wann ein Verfahren eingeleitet wurde.
Zuletzt geändert von alles2 am 18.08.2024, 20:35, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Anfrage Rechtschutzversicherung - Vorfall vor 20 Jahren
@alles2
Danke für die Rückmeldung!
Welcher Anwalt ist da zu empfehlen?
Bitte PN wenn möglich.
Er muss seriös sein und eigenständig handeln können.
Sich im Bereich Sozialrecht, Medizinrecht und Datenschutzrecht gut auskennen können.
Zudem soll er sich durchsetzen können und er sollte das Bestmöglichste erreichen können.
Gibt es da eine örtliche Bindung oder österreichweit ?
Danke !
Danke für die Rückmeldung!
Welcher Anwalt ist da zu empfehlen?
Bitte PN wenn möglich.
Er muss seriös sein und eigenständig handeln können.
Sich im Bereich Sozialrecht, Medizinrecht und Datenschutzrecht gut auskennen können.
Zudem soll er sich durchsetzen können und er sollte das Bestmöglichste erreichen können.
Gibt es da eine örtliche Bindung oder österreichweit ?
Danke !
Re: Anfrage Rechtschutzversicherung - Vorfall vor 20 Jahren
Dazu mein Standardspruch:
Um an erfahrene Anwälte im Arzthaftungsrecht wegen Schadensersatz (auch für Schockschaden und Trauerschmerz) nach einer Verletzung der Vertrags- und Sorgfaltspflichten zu gelangen, könnte man in den Medien nach folgenden Stichworten suchen: höchstes in Österreich zugesprochenes Schmerzensgeld. Man kann nicht nur auf national tätige Kanzleien, sondern unter Umständen auch auf dienstleistende europäische Rechtsanwälte zurückgreifen.Eine Anwalts-Empfehlung auszusprechen ist immer so "a hagliche Gschicht". Folgende Seiten könnten Dir einige Kandidaten nach Deinen Kriterien ausspucken:
https://www.rechtsanwaelte.at/buergerservice/servicecorner/rechtsanwalt-finden/
https://www.anwaltfinden.at/anwaltssuche/
https://www.meinanwalt.at/
Den Namen einfach in eine Suchmaschine eintragen und schon solltest Du auf die Erfahrungen anderer Klienten stoßen!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Anfrage Rechtschutzversicherung - Vorfall vor 20 Jahren
@alles2
"A hagliche Gschicht" gibts bei mir eigentlich nicht.
Nur "Schwere Körperverletzung mit schwerwiegenden Folgen" Grobe Fahrlässigkeit, keine Nachbehandlung notwendig laut behandelnden Arzt im Krankenhaus.
Keine körperlichen Nachwirkungen, keine Einschränkungen, alles OK.
Nur war dem nicht so..
Genau das Gegenteil trat ein...
Mir wurde empfohlen mir einen Anwalt für Medizinrecht, Sozialrecht, Datenschutz zu nehmen, der noch dazu menschenrechtliche Kompetenz hat und der
sich durchsetzen kann und das Maximum für den Klienten rausholen kann.
Daher ersuche ich auch um eine Anwaltsempfehlung per persönlicher Nachricht
Hat hier niemand Erfahrungen ?
Gibt es noch andere Foren, wo man sich erkundigen kann?
Danke !
rechti
"A hagliche Gschicht" gibts bei mir eigentlich nicht.
Nur "Schwere Körperverletzung mit schwerwiegenden Folgen" Grobe Fahrlässigkeit, keine Nachbehandlung notwendig laut behandelnden Arzt im Krankenhaus.
Keine körperlichen Nachwirkungen, keine Einschränkungen, alles OK.
Nur war dem nicht so..
Genau das Gegenteil trat ein...
Mir wurde empfohlen mir einen Anwalt für Medizinrecht, Sozialrecht, Datenschutz zu nehmen, der noch dazu menschenrechtliche Kompetenz hat und der
sich durchsetzen kann und das Maximum für den Klienten rausholen kann.
Daher ersuche ich auch um eine Anwaltsempfehlung per persönlicher Nachricht
Hat hier niemand Erfahrungen ?
Gibt es noch andere Foren, wo man sich erkundigen kann?
Danke !
rechti
Re: Anfrage Rechtschutzversicherung - Vorfall vor 20 Jahren
Oft haben die Leute übertriebene Vorstellungen von einem Anwalt; als wären sie Zauberer oder sowas. Der Anwalt kann noch so gut sein und in anderen Verfahren herausragende Arbeit geleistet haben. Nur nutzt es alles nichts, wenn Sachverständige und Gerichte diesmal nicht mitspielen. Daher und weil sie sich nicht mit einem Rechtsschutz herumschlagen würden, werde ich Dir keine Namen nennen; auch nicht von Plattformen, wo man sie antreffen kann. Sollte irgendeine Person Dir einen Tipp geben (vielleicht sogar ein Anwalt, der sich als hochzufriedener Klient ausgibt), kannst Du Dir davon auch nicht viel kaufen. Wer kennt schon etliche Anwälte, die es geradezu "zum Saufüttern" gibt. Freilich kennen sich die Rechtsanwälte untereinander, wobei die eigene Kanzlei wohl kaum eine andere empfehlen würde. Daher sehe für Deine Form der Anfrage keinen großen Sinn.
Dir liegt gerade mal eine und eventuell unverbindliche Meinung eines Arztes vor. Für so manchen Anwalt wäre das zu wenig und unsicher. Mich würde auch interessieren, was die Patientenvertretung Deines Bundeslandes dazu sagt. Nicht vergessen, nach § 58a Abs.2 ÄrzteG würde die Einbringung einer Beschwerde die Verjährung während des Verfahrens hemmen.
Dir liegt gerade mal eine und eventuell unverbindliche Meinung eines Arztes vor. Für so manchen Anwalt wäre das zu wenig und unsicher. Mich würde auch interessieren, was die Patientenvertretung Deines Bundeslandes dazu sagt. Nicht vergessen, nach § 58a Abs.2 ÄrzteG würde die Einbringung einer Beschwerde die Verjährung während des Verfahrens hemmen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Anfrage Rechtschutzversicherung - Vorfall vor 20 Jahren
@alles2
Menschenrechte gibt es scheinbar nicht mehr...
Seit dieser Pandemie laufen sehr viele herum, die glauben "alles" besser wissen zu müssen...
Es geht um keine Lappalie, sondern um einen folgeschweren Vorfall...
Dazu passen solche Worte in keinem Fall...
Das sollte doch berücksichtigt werden....
Menschenrechte gibt es scheinbar nicht mehr...
Seit dieser Pandemie laufen sehr viele herum, die glauben "alles" besser wissen zu müssen...
Es geht um keine Lappalie, sondern um einen folgeschweren Vorfall...
Dazu passen solche Worte in keinem Fall...
Das sollte doch berücksichtigt werden....
Re: Anfrage Rechtschutzversicherung - Vorfall vor 20 Jahren
Um Menschenrechte wahren zu können, müssten auch andere wesentliche Faktoren gewährleistet sein. Da geht es mitunter um die Rechtsstaatlichkeit in Österreich, die aktuell noch so schlecht aussehen soll wie nie zuvor und sich massiv verschlechtert hat, sodass selbst der Präsident der Rechtsanwaltskammer Dr. Armenak Utudjian Mitte Juni von einer alarmierenden Entwicklung sprechen soll. Zum Beispiel wie ein Gerichtsverfahren passiert, wie staatsanwaltschaftliche Erhebungen durchgeführt werden und ähnliches. Diese Zurufe wecken in der Bevölkerung den Eindruck, dass das Vertrauen in die Justiz nicht mehr voll vorhanden ist. Von der Qualität der Gesetzgebung über die Grund- und Freiheitsrechte bis zur Bekämpfung der Korruption zeigt der Rechtsstaatlichkeitsindex tiefrote negative Werte. Alarmierend sei nicht zuletzt die Einmischung der Politik in die Justiz. Die Anwälte fordern mehr Personal an Gerichten und Staatsanwaltschaften. Alles mit ein Grund, warum ich teilweise auf die Durchsetzung der Rechte (anderer) verzichte.
Theorie und Praxis klaffen eben nicht selten auseinander. Unlängst hatte ich auch mit einem Juristen einer Institution das Gespräch, dass sich die Entscheidungsfindung außerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegte. Man begründete es mit krankheitsbedingten Ausfällen. Kann man glauben oder nicht. Fakt ist, dass es keine Ausnahme darstellt, oder Anträge und Rechtsmittel erst gar nicht bearbeitet wurden bis eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes rausgingen. Wenn vermutlich unübersichtliche und komplizierte Gesetze nicht umgesetzt werden können, bin ich der Meinung, dass da entschlackt gehört. Ein Unternehmen, dessen Auftragsbücher gut gefüllt sind, kommt auch nicht weit, falls das Personal nicht vorhanden ist.
Theorie und Praxis klaffen eben nicht selten auseinander. Unlängst hatte ich auch mit einem Juristen einer Institution das Gespräch, dass sich die Entscheidungsfindung außerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegte. Man begründete es mit krankheitsbedingten Ausfällen. Kann man glauben oder nicht. Fakt ist, dass es keine Ausnahme darstellt, oder Anträge und Rechtsmittel erst gar nicht bearbeitet wurden bis eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes rausgingen. Wenn vermutlich unübersichtliche und komplizierte Gesetze nicht umgesetzt werden können, bin ich der Meinung, dass da entschlackt gehört. Ein Unternehmen, dessen Auftragsbücher gut gefüllt sind, kommt auch nicht weit, falls das Personal nicht vorhanden ist.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste