Hallo liebe Forums-Teilnehmer!
Ich wollte fragen, wie eine Hausverwaltung in Bezug auf Baumfällungen vorzugehen hat bzw. welche gesetzlichen Regelungen es dazu gibt?
Darf die Hausverwaltung ohne Einverständnis der Eigentümer-Gemeinschaft einfach so im Gemeinschaftspark Bäume fällen?
Danke und guten Wochenstart wünscht
Anton
Wohnhausanlage: Baumfällungen
Re: Wohnhausanlage: Baumfällungen
Je nach Bundesland gilt es, auf bestehende Naturschutzgesetze oder Baumschutzgesetze (z.B. Salzburg und Wien), aber auch städtische Baumschutzverordnungen wie in Graz, zu achten, wo es einer Bewilligung zur Baumentfernung bedürfen könnte. Geht von den Bäumen eine unmittelbar drohende Gefahr aus, braucht es keine Besprechung des Eigentümervertreters mit der Eigentümergemeinschaft. Betrifft es den Laub und Schattenwurf der Bäume, sind die Wohnungsinhaber (in einer Eigentümerversammlung) sehr wohl einzubeziehen und es bräuchte die Mehrheit der Miteigentümer (§ 28 Abs.1 Z 1 WEG), die sich zur Lösungsfindung einbringen können. Gäbe es andere Beweggründe und würde ein schutzwürdiges Interesse der Wohnungseigentümer an der Erhaltung des Charakters der Wohnanlage berührt werden, wäre ein Mehrheitsbeschluss zu fassen (§ 29 Abs.1 WEG). Daher müsste man schon den Grund für die Baumfällung und eventuell den Inhalt des Verwaltungsvertrags kennen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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