Wer kann mir einen Rat geben?
Habe 12/1995 einen auf 3 Jahre befristeten Mietvertrag (Hauptmiete) abgeschlossen, den mein Vermieter auf meinen Antrag später bis 01/2006 verlängert hat. Anfangs Jänner 06 habe ich mich telefonisch informieren lassen, dass ich einen schriftlichen Verlängerungsantrag stellen soll, was ich auch gemacht habe. Umgehend habe ich eine Verlängerung bekommen, allerdings wieder nur auf 3 Jahre befristet. Ich soll jetzt den Vertrag unterfertigen und an die Hausverwaltung retournieren. Von Bekannten habe ich allerdings gehört, dass ich nach den 10 Jahren, die ich in dieser Wohnung schon wohne, einen unbefristeten Mietvertrag bekommen sollte, bzw. dass der Vermieter verpflichtet ist den Vertrag (solange keine Kündigungsfrist) automatisch und unbefristet zu verlängern. Stimmt das? Soll ich den befristeten Vertrag unterzeichnen, oder um einen unbefristeten ansuchen? Bin dankbar für jeden Hinweis.
LG
Alex
Mitevertragsverlängerung
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