AMS Sperre Paragraph 10
Re: AMS Sperre nach § 10 Abs.1 AlVG
Danke für den Nachtrag! Dann dürfte man da tatsächlich nach § 13 Abs.1 VwGVG (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz) vorgehen. In meinem Bundesland kenne ich das vom Sozialamt nicht, wobei es da vorwiegend um die Zuerkennung der Leistung zur Unterstützung des Lebensunterhalts sowie zur Befriedigung des Wohnbedarfs geht und auch die nachträgliche Neubemessung sofort vollzogen wird.
Zuletzt geändert von alles2 am 21.06.2024, 19:49, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: AMS Sperre nach § 10 Abs.1 AlVG
alles2 hat geschrieben: ↑21.06.2024, 09:25Danke für den Nachtrag! Dann dürfte man da tatsächlich nach § 13 Abs.1 VwGVG (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz) vorgehen. In meinem Bundesland kenne ich das vom Sozialamt nicht, wobei es da vorwiegend um die Zuerkennung der Leistung zur Unterstützung des Lebensunterhalts sowie zur Befriedigung des Wohnbedarfs geht, wobei auch die nachträgliche Neubemessung sofort vollzogen wird.
Aber wohin soll ich mich wenden wenn der Bearbeiterin das Egal ist? Direkt an den Chef des Sozialreferates
Re: AMS Sperre Paragraph 10
…entweder sich mit Begründung der Notlage an den zuständigen Politiker (Bezirkshauptmann) wenden oder schauen, wann AMS-Chef Johannes Kopf das nächste Mal im Wiener „U4“ Marschierpulver-Techno auflegt…
Re: AMS Sperre Paragraph 10
Danke wenn ich Herrn Koch sehe würd er mir wahrscheinlich in die Faust laufen.
Re: AMS Sperre nach § 10 Abs.1 AlVG
Ich tue mir da schwer, dies einzuschätzen. Bin mir nämlich nicht sicher, ob die Rechtsmittelbelehrung wegen der aufschiebenden Wirkung fehlerhaft war und man es nun still und heimlich verschweigen möchte. In solchen Belangen wende ich mich sonst an die Abteilung Soziales der Landesregierung. Bei Dir wäre es dort:
https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/127639598/DE/
Zuletzt geändert von alles2 am 21.06.2024, 21:55, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: AMS Sperre nach § 10 Abs.1 AlVG
Danke auf die Idee wär ich nicht gekommen. Angenommen sie wollen es jetzt verschweigen da telefonier ich gleich Montag mit den Gestern, in der Hoffnung das man mich nicht zu meiner Zuständigen BH verweistalles2 hat geschrieben: ↑21.06.2024, 20:00Ich tue mir da schwer, dies einzuschätzen. Bin mir nämlich nicht sicher, ob die Rechtsmittelbelehrung wegen der aufschiebenden Wirkung fehlerhaft war und man es nun still und heimlich verschweigen möchte. In solchen Belangen wende ich mich sonst in die Abteilung Soziales der Landesregierung. Bei Dir wäre es dort:
https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/127639598/DE/
Re: AMS Sperre nach § 10 Abs.1 AlVG
gerry95 hat geschrieben: ↑21.06.2024, 21:01Danke auf die Idee wär ich nicht gekommen. Angenommen sie wollen es jetzt verschweigen da telefonier ich gleich Montag mit den Grazern, in der Hoffnung das man mich nicht zu meiner Zuständigen BH verweistalles2 hat geschrieben: ↑21.06.2024, 20:00Ich tue mir da schwer, dies einzuschätzen. Bin mir nämlich nicht sicher, ob die Rechtsmittelbelehrung wegen der aufschiebenden Wirkung fehlerhaft war und man es nun still und heimlich verschweigen möchte. In solchen Belangen wende ich mich sonst in die Abteilung Soziales der Landesregierung. Bei Dir wäre es dort:
https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/127639598/DE/
Re: AMS Sperre Paragraph 10
Eisenstadt, Graz, Innsbruck, Linz, Klagenfurt, Krems, Rust, Steyr, Salzburg, St. Pölten, Villach, Wr. Neustadt, Wels, Wien, Waidhofen/Ybbs sind Gemeinde und Bezirk in einem, d.h. der gewählte Bürgermeister ist dort zugleich gewählter Bezirkshauptmann.
In den restlichen 84 Bezirken Österreichs können die Bezirkshauptleute jedoch nicht demokratisch gewählt werden, sondern werden vom Landeshauptmann ernannt!
In den restlichen 84 Bezirken Österreichs können die Bezirkshauptleute jedoch nicht demokratisch gewählt werden, sondern werden vom Landeshauptmann ernannt!
Re: AMS Sperre Paragraph 10
Ein letztes Mal probier ich es noch. An die nette Bearbeiterin und den Leiter des Sozialreferates.
Sehr geehrte Frau Steinbrenner, da meine Beschwerde gegen den Bescheid mit der Gz: BHBM-449226/2023-10 gemäß Paragraph 13 VwGVG des Verwaltungsgerichtsgesetztes (eine Rechtzeitig und zulässige Beschwerde gemäß Art. 130 Abs 1 Z 1 BVG hat eine Aufschiebende Wirkung).
Da bei unserem Telefonat kein Konstruktives Gespräch möglich war möchte ich nochmal darauf hinweisen das bis zur Rechtskräftigen Entscheidung der Landesgeschäftsstelle des AMS Graz mir der volle Betrag der mir vom Oktober 2023 gewährten Sozialhilfe zusteht.
Da Sie aufgrund der Vermutung (AMS Sperre noch nicht rechtskräftig) nicht einfach 25% gemäß Paragraph 7 Abs. 4 StSUG kürzen können. Ich verweiße auf die bereits zugesendete Bezugsliste des AMS und die noch nicht rechtskräftige Erledigung des AMS.
Sowie die Aufschiebendee Wirkung der Beschwerde meinerseits gegen die Gz: BHBM-449226/2023-10.
Ich verbleibe mit Freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Steinbrenner, da meine Beschwerde gegen den Bescheid mit der Gz: BHBM-449226/2023-10 gemäß Paragraph 13 VwGVG des Verwaltungsgerichtsgesetztes (eine Rechtzeitig und zulässige Beschwerde gemäß Art. 130 Abs 1 Z 1 BVG hat eine Aufschiebende Wirkung).
Da bei unserem Telefonat kein Konstruktives Gespräch möglich war möchte ich nochmal darauf hinweisen das bis zur Rechtskräftigen Entscheidung der Landesgeschäftsstelle des AMS Graz mir der volle Betrag der mir vom Oktober 2023 gewährten Sozialhilfe zusteht.
Da Sie aufgrund der Vermutung (AMS Sperre noch nicht rechtskräftig) nicht einfach 25% gemäß Paragraph 7 Abs. 4 StSUG kürzen können. Ich verweiße auf die bereits zugesendete Bezugsliste des AMS und die noch nicht rechtskräftige Erledigung des AMS.
Sowie die Aufschiebendee Wirkung der Beschwerde meinerseits gegen die Gz: BHBM-449226/2023-10.
Ich verbleibe mit Freundlichen Grüßen
Re: AMS Sperre Paragraph 10
Ihr Gesuch übersteigt den Ermessensspielraum der Frau Steinbrenner und des Amtsleiters bei weitem!
Für alle Beamten der Hoheitsverwaltung gilt nämlich das strenge Legalitätsprinzip des Art. 18 Abs. 1 BVG, d.h. die Beamten müssen sich nicht nur wie die Bürger an alle Gesetze halten, sondern auch an oft detailreiche Durchführungsbestimmungen, die jedes eigenmächtige Verwaltungshandeln, sprich Amtsmissbrauch unterbinden soll.
Daher besteht jede Behörde aus einem obersten, weisungsfreien Entscheidungsorgan, sprich Politiker, der auch anders entscheiden könnte, der sich allerdings spätestens bei den nächsten Wahlen politisch dafür verantworten müsste…
Für alle Beamten der Hoheitsverwaltung gilt nämlich das strenge Legalitätsprinzip des Art. 18 Abs. 1 BVG, d.h. die Beamten müssen sich nicht nur wie die Bürger an alle Gesetze halten, sondern auch an oft detailreiche Durchführungsbestimmungen, die jedes eigenmächtige Verwaltungshandeln, sprich Amtsmissbrauch unterbinden soll.
Daher besteht jede Behörde aus einem obersten, weisungsfreien Entscheidungsorgan, sprich Politiker, der auch anders entscheiden könnte, der sich allerdings spätestens bei den nächsten Wahlen politisch dafür verantworten müsste…
Re: AMS Sperre Paragraph 10
Danke an alle für die vielen Tipps hab nach meiner Stellungnahme heute wirklich wieder den vollen Betrag überwiesen bekommen.
Hartnäckigkeit zahlt sich also doch aus.
Hartnäckigkeit zahlt sich also doch aus.
Re: AMS Sperre Paragraph 10
Du meinst vom Sozialamt und nicht vom AMS, oder? Und hatte es vorher schon eine reduzierte Auszahlung gegeben? Ich war darauf eingestellt, dass Du vorher von der BH nur ein Informationsschreiben erhalten hattest und erst dann bei der nächsten Überweisung soweit sein würde.
Ansonsten gratuliere! Es kann tatsächlich helfen, wenn die Behörde merkt, dass der Leistungsbezieher sich nicht alles bieten und er es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt. Manchmal probieren die es halt doch mit ihren Maschen; ob absichtlich oder eben aus Unwissenheit...man weiß es nicht (immer)!
Ansonsten gratuliere! Es kann tatsächlich helfen, wenn die Behörde merkt, dass der Leistungsbezieher sich nicht alles bieten und er es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt. Manchmal probieren die es halt doch mit ihren Maschen; ob absichtlich oder eben aus Unwissenheit...man weiß es nicht (immer)!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: AMS Sperre Paragraph 10
alles2 hat geschrieben: ↑28.06.2024, 09:44Du meinst vom Sozialamt und nicht vom AMS, oder? Und hatte es vorher schon eine reduzierte Auszahlung gegeben? Ich war darauf eingestellt, dass Du vorher von der BH nur ein Informationsschreiben erhalten hattest und erst dann bei der nächsten Überweisung soweit sein würde.
Ansonsten gratuliere! Es kann tatsächlich helfen, wenn die Behörde merkt, dass der Leistungsbezieher sich nicht alles bieten und er es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt. Manchmal probieren die es halt doch mit ihren Maschen; ob absichtlich oder eben aus Unwissenheit...man weiß es nicht (immer)!
Nein laut dem Bescheid der BH letzte Woche hätte es ab diesem Monat die 25 Prozent weniger gegeben wurde im Bescheid ja alles aufgelistet. Ich glaube der Leiter des Sozialreferates hat bei meinem Schreiben selbst gemerkt das es Rechtswidrig wäre. Vom AMS hab ich bzgl. der Beschwerde noch nichts erhalten aber auch dort läuft der Bezug durchgängig.
Ich glaub langsam das die Behörden einfach willkürlich handeln und erst auf das Thema "Rechtsstreit" einlenken.
Re: AMS Sperre Paragraph 10
gerry95 hat geschrieben: ↑28.06.2024, 10:11alles2 hat geschrieben: ↑28.06.2024, 09:44Du meinst vom Sozialamt und nicht vom AMS, oder? Und hatte es vorher schon eine reduzierte Auszahlung gegeben? Ich war darauf eingestellt, dass Du vorher von der BH nur ein Informationsschreiben erhalten hattest und erst dann bei der nächsten Überweisung soweit sein würde.
Ansonsten gratuliere! Es kann tatsächlich helfen, wenn die Behörde merkt, dass der Leistungsbezieher sich nicht alles bieten und er es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt. Manchmal probieren die es halt doch mit ihren Maschen; ob absichtlich oder eben aus Unwissenheit...man weiß es nicht (immer)!
Nein laut dem Bescheid der BH letzte Woche hätte es ab diesem Monat die 25 Prozent weniger gegeben wurde im Bescheid ja alles aufgelistet. Ich glaube der Leiter des Sozialreferates hat bei meinem Schreiben selbst gemerkt das es Rechtswidrig wäre. Vom AMS hab ich bzgl. der Beschwerde noch nichts erhalten aber auch dort läuft der Bezug durchgängig.
Ich glaub langsam das die Behörden einfach willkürlich handeln und erst auf das Thema "Rechtsstreit" einlenken.
Google Mal BH BruckMürzzuschlag und ließ dir die Rezensionen durch. Dann versteht man vieles was dort abgeht. Ich glaub manchmal echt dort arbeiten nur Idiot**. Abgesehen vom Sozilreferat
Re: AMS Sperre Paragraph 10
So wie ich es überblicke, ist nicht klar, ob Deine Mitteilung an die Sachbearbeiterin dazu beigetragen hat, dass kein Abzug erfolgt ist. Nach Deiner Bescheidbeschwerde wäre das vielleicht sowieso nicht veranlasst worden. Da kann sich die Sachbearbeiterin so bürgerunfreundlich verhalten wie sie will. Sie hat nicht immer die alleinige Entscheidungsbefugnis, denn bei relevanten Angelegenheiten schaut da noch deren Jurist drüber.
Ich kenne die Gebaren des Sozialamts, AMS und PVA zur Genüge. Da werde ich mir keine verzerrende Bewertungen antun. Denn für die Leistungsbezieher gibt es meistens keinen Anlass, dieses Werkzeug zu nutzen. Nur jene, die von denen gefrustet sind und Emotionen raushauen wollen, greifen zu gerne zum Bewertungsportal. Ganz davon abgesehen, dass viele nicht mal bemerken, dass ihnen Unrecht getan wird oder einfach nicht so wehrhaft wie wir beide sind und alles hinterfragen. Daher spiegelt das Bewertungssystem nicht das wahre Verhältnis wieder.
Ich kenne die Gebaren des Sozialamts, AMS und PVA zur Genüge. Da werde ich mir keine verzerrende Bewertungen antun. Denn für die Leistungsbezieher gibt es meistens keinen Anlass, dieses Werkzeug zu nutzen. Nur jene, die von denen gefrustet sind und Emotionen raushauen wollen, greifen zu gerne zum Bewertungsportal. Ganz davon abgesehen, dass viele nicht mal bemerken, dass ihnen Unrecht getan wird oder einfach nicht so wehrhaft wie wir beide sind und alles hinterfragen. Daher spiegelt das Bewertungssystem nicht das wahre Verhältnis wieder.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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