Liebes Forum,
ich hab eine Frage: Wann ist es erlaubt, die Daten einer öffentlichen Kamera oder Webcam (z. B. öffentliche Zugangswege, Parkhaus, Bahnsteig etc.) auszuwerten oder diese auswerten zu lassen?
Welche Gründe müssen vorliegen, damit das rechtlich möglich ist?
Dürfen Privatperson die Offenlegung von Kameradaten anfordern, um z. B. zu überprüfen, ob eine bestimmte Person zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort war?
Danke für eure Antwort!
Auswertung öffentlicher Kamera: Wann zulässig?
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Re: Auswertung öffentlicher Kamera: Wann zulässig?
Kläre das am besten mit Deiner Gemeinde, von der die Videoüberwachung im öffentlichen Raum ausgehen könnte. Beachte, dass die Aufbewahrung der Videoaufnahmen nur 72 Stunden betragen könnte (§ 13 Abs.3 Datenschutzgesetz DSG). Eine Auswertung wird meist durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten vorgenommen (Art. 2 Abs.2 lit.f Datenschutz-Grundverordnung DSGVO iVm § 36 Abs.1 DSG). Der Betreiber der Videoanlage würde den Datenschutz verletzen, wenn Du nur interessenshalber erfahren möchtest, ob wer zu einer gewissen Zeit an einem bestimmten Ort war. Würde es zur Aufklärung einer konkreten strafbaren Handlung beitragen, kann das sehr wohl an die (Ermittlungs-)Behörden herangetragen werden, wobei dann die Bilder nicht direkt Dir übermittelt werden würden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Auswertung öffentlicher Kamera: Wann zulässig?
Man wird diesbezüglich auch nicht wirklich was finden, da sich die Zuverdienstgrenze auf Erwerbstätigkeiten bezieht. Also müsstest Du schon Börsenhändler oder sowas sein, was über das private Investieren hinausgehen würde.
Re: Auswertung öffentlicher Kamera: Wann zulässig?
…zu „KI“ hätte man früher „Software“ oder noch früher einfach nur „Computerprogramm“ gesagt…
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Re: Auswertung öffentlicher Kamera: Wann zulässig?
Die Auswertung von Daten öffentlicher Kameras oder Webcams unterliegt strengen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere im Kontext des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte. In Deutschland regeln vor allem das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den Umgang mit solchen Daten.Ingrid_Schaffer hat geschrieben: ↑28.05.2024, 12:08Liebes Forum,
ich hab eine Frage: Wann ist es erlaubt, die Daten einer öffentlichen Kamera oder Webcam (z. B. öffentliche Zugangswege, Parkhaus, Bahnsteig etc.) auszuwerten oder diese auswerten zu lassen?
Welche Gründe müssen vorliegen, damit das rechtlich möglich ist?
Dürfen Privatperson die Offenlegung von Kameradaten anfordern, um z. B. zu überprüfen, ob eine bestimmte Person zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort war?
Danke für eure Antwort!
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Re: Auswertung öffentlicher Kamera: Wann zulässig?
Die Gesetze in Deutschland sind tatsächlich recht streng, wenn es um die Offenlegung personenbezogener Daten über öffentliche Webcams geht, daher sollten Sie sich auch an einen Anwalt wenden.Ingrid_Schaffer hat geschrieben: ↑28.05.2024, 12:08Liebes Forum,
ich hab eine Frage: Wann ist es erlaubt, die Daten einer öffentlichen Kamera oder Webcam (z. B. öffentliche Zugangswege, Parkhaus, Bahnsteig etc.) auszuwerten oder diese auswerten zu lassen?
Welche Gründe müssen vorliegen, damit das rechtlich möglich ist?
Dürfen Privatperson die Offenlegung von Kameradaten anfordern, um z. B. zu überprüfen, ob eine bestimmte Person zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort war?
Danke für eure Antwort!
Re: Auswertung öffentlicher Kamera: Wann zulässig?
...für Eingriffe in DSGVO usw. muss „berechtigtes Interesse“ nachgewiesen werden...
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