Ruhestörung durch polternde Kinder u.a.
Ruhestörung durch polternde Kinder u.a.
Seit einem halben Jahr erfolgt durch den Mieter über mir bzw. deren Familie tägliche Ruhestörung bis ungefähr 22.30Uhr. Die 3-Raum-Wohnung ist von drei Personen gemietet, bewohnt wird sie aber von 9 bis 10 Personen, darunter vier Kinder. Informationen an die Vermieterin meiner Wohnung und an die Hausverwaltung blieben erfolglos. Da ich Studentin bin, kann ich so mein tägliches Pensum nicht schaffen. Meine Mutter ist Krankenschwester, arbeitet in Schichten, und die ersten Gesundheitsschäden stellen sich ein. Was kann ich tun?
RE: Ruhestörung durch polternde Kinder u.a.
Für das Gesetz stellt kein Unterschied dar, ob der Lärm von einem Bordell oder von 10 Kindern erzeugt wird, aber es gibt doch, in der Praxis, einen Unterschied. Die Lärmschwelle von Kindern ist relativ, oft bezieht sich auf einen Zeitraum von wenigen Jahren, und kann behördlich schwer beeinflusst werden. Selbstverständlich steht dir den Rechtsweg zur Verfügung, aber leicht ist es nicht.
Du musst mit eingeschriebenen Briefen an die Hausverwaltung beginnen, Aufnahme des Lärmpegels auf Tonbandgerät, Bilder der 10 Personen zusammen (wenn überhaupt möglich), bis zu einem Punkt wo du die einseitige Reduzierung des Mietzinses wegen geminderter Benutzbarkeit des Mietobjektes (§ 1096 ABGB) ankündigen kannst, und tatsächlich vollziehen darfst.
Eines ist klar: Gesprächpartner für dich in erster Linie nur der Vermieter. Du kannst sogar den Nachbarn auf Besitzstörung klagen (eine neue Judikatur darüber gibt es schon), aber ob du da schnellere Ergebnisse schaffen oder auf Granit beißen würdest, kann ich nicht sagen. Deswegen empfehle ich dir vorerst auf den Vermieter Drück machen.
In solchen Fällen ist manchmal die eigene Kündigung und die Suche nach einer ruhiger Wohnung die einfachere Lösung. Leider.
MFG,
memil@gmx.net
Du musst mit eingeschriebenen Briefen an die Hausverwaltung beginnen, Aufnahme des Lärmpegels auf Tonbandgerät, Bilder der 10 Personen zusammen (wenn überhaupt möglich), bis zu einem Punkt wo du die einseitige Reduzierung des Mietzinses wegen geminderter Benutzbarkeit des Mietobjektes (§ 1096 ABGB) ankündigen kannst, und tatsächlich vollziehen darfst.
Eines ist klar: Gesprächpartner für dich in erster Linie nur der Vermieter. Du kannst sogar den Nachbarn auf Besitzstörung klagen (eine neue Judikatur darüber gibt es schon), aber ob du da schnellere Ergebnisse schaffen oder auf Granit beißen würdest, kann ich nicht sagen. Deswegen empfehle ich dir vorerst auf den Vermieter Drück machen.
In solchen Fällen ist manchmal die eigene Kündigung und die Suche nach einer ruhiger Wohnung die einfachere Lösung. Leider.
MFG,
memil@gmx.net
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