Kündigung wegen Lärmbelästigung

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JUSLINE
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Kündigung wegen Lärmbelästigung

Beitrag von JUSLINE » 30.11.2005, 21:49

Als ich mich im September (wieder einmal) wegen der lauten Techno - Musik unseres Nachbarn bei der Hausverwaltung beschwerte erfuhr ich, dass die Hausverwaltung beabsichtigt, den Mann zu kündigen, weil sich bereits das ganze Haus ob der Lärmbelästigung beschwert hatte. Auch benutzte er seine Wohnung als Tonstudio, was recht zweckendfremdend ist. Die Lärmbelästigung hat allerdings nicht aufgehört, er spielt am liebsten ab 21:00 Uhr abends bis spät in die Nacht. Wenn ich nicht wüßte, dass der Mieter eh schon in der Kündigung steht würde ich ihn täglich die Polizei vorbeischicken. Habe mich vor ein paar Tagen wieder bei der Hausverwaltung erkundigt, wann der Mann denn nun endgültig draussen sei, die haben mir gesagt, dass der Fall eh schon beim Hausverwaltungs-Anwalt sei es aber nciht mehr lange dauern könne. Ich und meine familie sind mittlerweies sehr genervt von dem Lärm. Gibt es denn keine Mäglichkeit die ich habe, dass man den Mann sonstwie zur Ruhe bringt? Ich glaube, der denk jetzt, "is eh alles wurscht" wartet seine Kündigungsfrist ab und spielt dazwischen bis spät in die Nacht hinein.



Kann ich jetzt etwas dagegen tun, außer täglich die Polizei zu rufen, wenn er zu laut ist? Kann ich vielleicht Druck auf die Verwaltung ausüben indem ich auf Reduzierung meiner Miete poche, weil ich unter diesen Umständen in meiner Rechtsausübung gestört bin? Ist es sinnvoll, in diesem Stadium meine Rechtsschutzversicherung einzuschalten?



liebe grüsse

Beli




MEMIL
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RE: Kündigung wegen Lärmbelästigung

Beitrag von MEMIL » 01.12.2005, 06:49

Selbstverständlich, kannst du was dagegen unternehmen. Dass der Mieter gekündigt wurde oder werde, ist nicht dein Problem. Die Lärmerei muss innerhalb 14 Tagen vollständig aufhören. Du brauchst nur einen eingeschriebenen Brief an die Hausverwaltung schreiben, den Sachverhalt darstellen und der Hausverwaltung eine Frist von 14 Tagen für die Beseitigung der Lärm geben.

Zugleich schreibst du, dass widrigenfalls, du den Mietzin gem. 1096 ABGB dementsprechend einseitig vorläufig reduzieren wirst.

Nach 14 Tagen (plus die Zeit, die bis zur Zustellung des ersten Briefes vergangen ist) brauchst nur einen neuen Brief schreiben und den reduzierten Mietzins (prozentuell aus der Bruttomiete abgezogen) sowie den Anfangstermin der Reduzierung, bekannt geben.

Du kannst auch schreiben, dass die Reduzierung keine Anerkennung der Miete in dieser reduzierten Höhe ist (weil wenn der Lärmproduzent sich entscheidet noch stärker durchzudrehen, kannst du einen neuen Brief schreiben und den Mietzins noch mehr reduzieren.

Wichtig ist, dass du den Anfangstermin genau nennen kannst, und auch (wenn die Lärm vorbei ist) die eventuell Wiederaufnahme der vollen Zahlung bekanntgeben kannst.

Das alles kannst du selbst machen, aber wenn du über eine Rechtsversicherung verfügst, fragst ob sie nicht auch diese vorbereitende Arbeit übernehmen können.

Jedenfalls wichtig ist auch, dass du die Miete "dementsprechend" reduzierst. Da brauchst du schon eine Expertenmeinung. Die Arbeiterkammer für Wien hat, vor einigen Jahren eine Liste der möglichen prozentuellen Reduzierungen veröffentlicht. Vielleicht kannst du dort erfahren, was dir im konkreten Falle steht.

Alles Gute,

memil@gmx.net














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