falsche flächenangabe

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JUSLINE
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falsche flächenangabe

Beitrag von JUSLINE » 22.11.2005, 13:39

hallo! ich hoff hier kann mir jemand weiterhelfen! also im mietvertrag stehen 40m², sind aber nur 30m². würde man in diesem fall die zuviel bezahlte miete zurückbekommen oder könnte man vorzeitig ausziehen.

lg




MEMIL
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RE: falsche flächenangabe

Beitrag von MEMIL » 23.11.2005, 22:18

Also, deine Frage muss mit Ja oder Nein beantwortet werden, je nachdem ob das Mietobjekt zur Gänze dem Mietrechtsschutz untersteht oder ob etwa der Mietzins frei vereinbar ist. Jedenfalls, vorzeitig ausziehen kann man aus diesem Grund grundsätzlich überall nicht. Nur beim Eintreten eines Laesius enormis (Verkürzung über die Hälfte), wenn z.B. die Wohnfläche statt 40 nur 19m² betragen würde, könntest du klarerweise einwenden, dass die Wohnung für dich nicht den Zweck erfüllt, den du wolltest. Aber auch dann ist die Situation kompliziert, wenn du in die Wohnung eingezogen bist, dort eine gewisse Zeit gewohnt hast, die Miete bezahlt hast und erst dann auf diese Idee gekommen bist, als der Vermieter dich verärgert hat.



Was die Verkürzung der Miete betrifft ist die Situation schon einfacher.

a) Handelt es sich dabei um ein Mietobjekt dessen Mietzins nur als Kategorie D-Wohnung oder nur als Richtwertobjekt vereinbart werden kann, hast du 3 Jahre Zeit, ab Abschluss des Mietvertrages, um einen Antrag bei einer Schlichtungsstelle (oder Gericht, wenn es keine Schlichtungsstelle in deiner Gemeinde gibt) einzubringen und die Feststellung der Zulässigkeit des Mietzinses zu beantragen. Dabei wird das Mietobjekt von einem Sachverständigen oder einer Behörde vermessen und die vorhandene Wohnfläche wird als Grundlage für die Kalkulation des Mietzinses dienen. Zugleich kannst du die Rückzahlung des zuviel bezahlten Mietzinses auch beantragen.

b) Handelt es sich dabei um eine so genannte „Neubauwohnung“, wo der Mietzins frei vereinbar ist, hast so gut wie keine Chance was daran zu ändern. Wenn durch die falsche Angabe im Mietvertrag dir Schäden zugefügt wurden, kannst du den Vermieter dafür klagen (etwa wenn du Möbel eingekauft hast, die in die Wohnung nicht passen) um entweder eine Mietzinsreduktion oder Schadensersatz zu erreichen. Das ist aber extrem spekulativ (einen einzigen Fall kenne ich, wo das gelungen ist), weil in solchen Fällen meistens vereinbart wird, dass die Wohnung wie besichtigt gemietet wird. In vielen Mietverträgen wird nicht einmal die Wohnfläche ausgewiesen und die Miete gilt auch so.




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